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Sex mit Häftling: Sachsen-Anhalts Justizministerium räumt weitere Problemfälle bei Gefängnispersonal ein

Archivmeldung vom 08.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Polizistin (Symbolbild)
Polizistin (Symbolbild)

Foto: Bundesarchiv, Bild 183-1985-0904-504 / F.W. Richter / CC-BY-SA 3.0
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nach der Suspendierung einer Gefängnismitarbeiterin im Januar hat Sachsen-Anhalts Justizministerium weitere Problemfälle im Haftpersonal eingeräumt. Das Ministerium bestätigte Recherchen der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Dienstagsausgabe), wonach bereits 2021 eine Beamtin des Dienstes enthoben wurde.

Sie soll im Hochsicherheitsgefängnis in Burg eine sexuelle Beziehung zu einem Strafgefangenen gepflegt haben. "Das entsprechende Disziplinarverfahren läuft aktuell mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst", erklärte das Justizministerium gegenüber der MZ. In der Haftanstalt in Burg sitzt unter anderem der Rechtsterrorist und Halle-Attentäter Stephan B. ein.

Als problematisch stufte die Justiz auch eine Personalie von 2020 ein: Eine Anwärterin für den Strafvollzug verschwieg intern, dass sie einst selbst einen Häftling in ihrer Verwandtschaft hatte. Ihr Vater saß von 2009 bis 2013 im Gefängnis in Burg, nach MZ-Recherchen büßte er die Strafe wegen Drogenhandels ab. Das Justizministerium teilte zu diesem Fall mit: "Nach Bekanntwerden des Kontakts wurden dienstrechtliche Konsequenzen gezogen und die Beamtin in eine andere Dienststelle versetzt." Sie hätte die private Verbindung zu dem Ex-Häftling offenlegen müssen.

Bereits im Januar war eine Anwärterin vorläufig aus dem Gefängnisdienst genommen worden, weil Fotos im Internet eine allzu große Nähe zur radikal rechten Szene nahegelegt hatten. Es könnten "erhebliche Zweifel an der Eignung der Anwärterin bestehen", so das Justizministerium damals. Der Frau war die Führung der Dienstgeschäfte verboten und ein Betretungsverbot für ihrer Arbeitsstelle ausgesprochen worden.

Das Justizministerium betonte gegenüber der MZ, dass die Überprüfung neuer Bewerber im Justizvollzug im Jahr 2021 "deutlich verschärft" wurde. Mittlerweile gebe es eine detaillierte Erhebung, "bei der Bewerber vollumfänglich Auskunft zu Kontakten/Beziehungen zu Gefangenen, Entlassenen, deren Angehörigen und Freunden geben müssen", so das Ressort unter Ministerin Franziska Weidinger (CDU). Zudem würden Bewerber im Strafvollzug seit Oktober 2021 standardmäßig auf Einträge beim Verfassungsschutz geprüft.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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