Rechtliche Betreuung vermeiden - neue Aufgabe für Senioren-Assistenten
Archivmeldung vom 04.01.2023
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Freigeschaltet durch Mary Smith"Senioren-Assistenten können eine Alternative zur gerichtlichen Bestellung eines rechtlichen Betreuers sein und somit Betroffene, Betreuungsbehörden und Gerichte entlasten", sagte Ute Büchmann von der Büchmann Seminare KG.
Seit dem 01. Jan. 2023 gelten die neuen Vorschriften für die Einrichtung und Durchführung rechtlicher Betreuungen. Gerichte leiten rechtliche Betreuungen - oft auf Antrag oder Anregung der Betreuungsbehörden bzw. Angehörigen - für Personen ein, wenn diese Unterstützung bei der Wahrnehmung rechtlicher Angelegenheiten benötigen.
Rechtliche Betreuer werden aber nur dann bestellt, wenn dies erforderlich ist, um die rechtlichen Angelegenheiten zu regeln. Betreuungsbehörden und Gerichte müssen dabei berücksichtigen, ob nicht bereits ausreichend Hilfe tatsächlicher Art vorhanden oder organisierbar ist. Die Betreuungsbehörden erhalten mit dem neuen Instrument der "erweiterten Unterstützung" gemäß § 8 und § 11 Betreuungsorganisationsgesetz den gesetzlichen Auftrag, betroffene Menschen so zu unterstützen, dass hierdurch die Einleitung einer rechtlichen Betreuung mit ihren unter Umständen weitreichenden rechtlichen Einschnitten bei den Betroffenen entbehrlich wird.
An dieser Stelle kommen die speziell geschulten und oftmals zur Abrechnung bei den Pflegekassen berechtigten Senioren-Assistenten ins Spiel. Sie können mit ihrer Tätigkeit im Bereich der sozialen Alltagsunterstützung helfen, z. B. bei Anträgen für Renten- oder Sozialleistungen. Wenn entsprechende Vollmachten von der betroffenen Person erteilt werden können, lässt sich der Tätigkeitsbereich sogar noch auf Bereiche wie Vermögensangelegenheiten, Gesundheitsfragen oder andere Gebiete ausweiten. In geeigneten Fällen kann so die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung vermieden werden.
Quelle: Büchmann Seminare KG (ots)