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Zweiter Höcke-Prozess wird fortgesetzt - Urteil erwartet

Archivmeldung vom 26.06.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.06.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)

Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de

In Halle (Saale) ist am Mittwochvormittag der zweite Gerichtsprozess gegen Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke wegen Verwendung der SA-Parole "Alles für Deutschland" vor dem dortigen Landgericht fortgesetzt worden. Es wird erwartet, dass im Laufe des Tages ein Urteil fällt. Gleich zu Beginn des zweiten Prozesstages teilte das Gericht mit, dass ein ursprünglich für Mittwoch als Sachverständiger geladener Sachverständiger wieder ausgeladen worden sei, weil dieser sich in der Vergangenheit bereits öffentlich negativ zur AfD geäußert habe.

"Das geht einfach nicht", sagte der vorsitzende Richter. Höcke war von der selben Strafkammer bereits Mitte Mai zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden, weil er in einer Rede in Merseburg die Losung "Alles für Deutschland" benutzt hatte, die der "Sturmabteilung" (SA) der Nazis zugeordnet wird. In laufenden Prozess geht es um die Verwendung dieses Ausspruchs bei einer anderen AfD-Veranstaltung, diesmal in Gera. Der Unterschied zum ersten Fall: Höcke soll die umstrittenen drei Worte nicht komplett selbst ausgesprochen, sondern für das Wort "Deutschland" das Publikum animiert haben, und schließlich baute er die Losung auch nicht rhetorisch in seine Rede ein, sondern plauderte über die bereits laufenden Ermittlungen. Es ist unklar, ob und wie sich diese Umstände auf eine mögliche Strafe auswirken.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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