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Bundesgerichtshof muss Lotto-Krieg bei Ex-Ehepaar entscheiden

Archivmeldung vom 07.10.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.10.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bundesgerichtshof: Sitzungssaal 04 der Zivilsenate, Nordgebäude
Bundesgerichtshof: Sitzungssaal 04 der Zivilsenate, Nordgebäude

Foto: ComQuat
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe muss am 16. Oktober einen niederrheinischen Lotto-Krieg entscheiden. Dem Nachrichtenmagazin "Focus" zufolge geht es um die Frage, ob ein Mönchengladbacher Rentner ein Viertel seines Lottogewinns von rund einer Million Euro an seine Ex-Frau abgeben muss.

Der Mann, der schon seit Jahren von seiner Frau getrennt lebte, hatte das Geld im November 2008 mit sechs richtigen Zahlen gewonnen. Nach Angaben der Frau ging der Scheidungsantrag erst einige Wochen nach dem Gewinn bei ihr ein. Daher fordert sie 242.500 Euro als Zugewinnausgleich. Das Amtsgericht Mönchengladbach gab der Frau recht, das Oberlandesgericht Düsseldorf in zweiter Instanz nicht. Renommierte Familienrechtler wie die Frankfurter Anwältin Kristina Gräfin Pilati gehen "Focus" zufolge davon aus, dass der BGH im Sinne der Mutter von drei Kindern urteilt und "den Gewinn ganz normal dem Zugewinnausgleich unterstellt".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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