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Verlag benennt juristische Standardwerke um

Archivmeldung vom 27.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Verlag C. H. BECK
Verlag C. H. BECK

Foto: Mathias Bruchmann
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der juristische Fachverlag C.H. Beck wird mehrere Standardwerke aus seinem Programm umbenennen. Es handele um Bücher, auf denen als Herausgeber oder Autoren noch Namen von Juristen genannt werden, die während der NS-Diktatur eine aktive Rolle eingenommen hatten, teilte der Münchener Verlag am Dienstag mit. Dazu gehört demnach der Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch "Palandt", die Gesetzessammlung "Schönfelder" und der Grundgesetzkommentar "Maunz/Dürig".

Verschiedene Politiker hatten den Beck-Verlag für die Namen der Bücher kritisiert. Durch das bayerische Justizministerium war eine Untersuchung in Auftrag gegeben worden, um die Zusammenhänge von Otto Palandt und Heinrich Schönfelder in das NS-Regime zu prüfen. Bereits im Mai hatte der Verlag eine Prüfung der Titel angekündigt. Der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, begrüßte die beschlossenen Änderungen: "Die Umbenennung ist ein wichtiges Zeichen des Beck-Verlages, wofür ich ihm ausdrücklich danke", sagte Klein den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochsausgaben). Die betroffenen Bücher gehörten seit Jahrzehnten zu den Standardwerken in der täglichen Arbeitspraxis von Juristen. "Es hat daher eine Signalwirkung, dass der Verlag sich zu einer Umbenennung entschlossen hat", sagte er. "Auf meine Initiative hin soll zudem eine Änderung der juristischen Ausbildung erfolgen, sodass auch das NS-Unrecht bereits im Studium kritisch beleuchtet wird."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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