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Stiftung Warentest unterliegt in Streit um Domain "tests.de"

Archivmeldung vom 28.12.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.12.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Stiftung Warentest, selbst Betreiberin des Internetportals "www.test.de", hatte die Betreiberin der Internetpräsenz "www.tests.de", deren Gegenstand die Veröffentlichung von Waren- und Dienstleistungstests ist, auf Unterlassung eben dieser Nutzung der Domain "tests.de" in Anspruch genommen.

Das Landgericht Braunschweig hatte auf Antrag der Stiftung Warentest eine einstweilige Verfügung erlassen und das Verbot der Nutzung der Domain für die Veröffentlichung von Waren- und Dienstleistungstests im Widerspruchsverfahren bestätigt (Urteil vom 06.05.2009, Az.: 9 O 674/09 (84)). Die Betreiber hatten ihr Portal daraufhin vom Netz nehmen müssen.

Auf Berufung der Betreiberin von "tests.de" hat das Oberlandesgericht Braunschweig nun mit Urteil vom 22.12.2009 das Verbot des Landgerichts Braunschweig aufgehoben (Az.: 2 U 164/09).

Rechtsanwalt Alexander Graf von Kalckreuth, Kalckreuth Rechtsanwälte, der die Betreiberin von "tests.de" vertritt:

"Damit ist vom Oberlandesgericht Braunschweig ein erneuter Versuch der Stiftung Warentest gestoppt worden, einen glatt beschreibenden Begriff der deutschen Sprache für sich zu monopolisieren."

"tests.de" ist ein redaktionell gestaltetes Portal, welches Berichterstattungen über Warentests und Dienstleistungstests, die von verschiedenen Unternehmen und/oder Stiftungen durchgeführt wurden, zum Gegenstand hat.

Quelle: Kalckreuth Rechtsanwälte

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