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Rechnungshof mahnt Regierung zu Neuaufstellung des Bundeshaushalts

Archivmeldung vom 06.05.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.05.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Kay Scheller
Kay Scheller

Von Foto Bundesrechnungshof - https://www.bundesrechnungshof.de/de/presse-service/bilderservice/praesident/foto-04-praesident-scheller/view, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=83154429

Bundesrechnungshof-Präsident Kay Scheller fordert die Bundesregierung zu einer Neuaufstellung des Bundeshaushalts auf. Die Haushaltsprobleme seien "enorm", sagte Scheller dem "Handelsblatt". "Die Steuereinnahmen sprudeln nicht mehr, es gibt eine Überdehnung der Ausgaben und Aufgaben, die Zinslast drückt. Die Politik muss nun ein Bewusstsein für den Ernst der Lage schaffen."

Die Bundesregierung muss im Haushalt 2025 eine Lücke von bis zu 25 Milliarden Euro schließen. Bis zum 2. Mai mussten die Ministerien Sparvorschläge beim Bundesfinanzministerium einreichen. Konkrete Einsparmöglichkeiten sieht Scheller bei Förderprogrammen. "Und dann gibt es noch Steuervergünstigungen und Subventionen, deren Veränderung Spielraum schaffen könnte." Die Idee von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), nicht 2028, sondern erst später in die Tilgung der Corona-Schulden einzusteigen, lehnt Scheller ab. "Das erhöht den Zinsaufwand und lädt künftige Regierungen ein, die Tilgung immer weiter in die Zukunft zu schieben." Zudem könne Deutschland nicht von anderen EU-Staaten die Einhaltung der Fiskalregeln verlangen, "wenn wir sie selbst trickreich umgehen". Scheller warnte die Bundesregierung zudem vor einer Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags. "Wir haben schon vor Jahren vor dem Verfassungsrisiko gewarnt, den Soli nur teilweise abzuschaffen", sagte Scheller. Das Bundesverfassungsgericht will in diesem Jahr über eine Verfassungsklage entscheiden. Nach einer Reform müssen seit 2020 nur noch die zehn Prozent Top-Verdiener den Zuschlag auf die Einkommensteuer zahlen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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