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Verteidigungsministerium will Kundus-Opfer einheitlich entschädigen

Archivmeldung vom 31.03.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.03.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Bundesverteidigungsministerium hat bei der Entschädigung der Opfer des Kundus-Luftangriffs ein "Interesse, mit allen Opfern zu einer einheitlichen Lösung zu kommen". Das betonte ein Sprecher am Dienstag gegenüber dem "Weser-Kurier" (Bremen).

Diesem Ziel dienen auch Verhandlungen des Parlamentarischen Staatsekretärs Christian Schmidt (CSU), die er demnächst in Kabul mit der Unabhängigen Afghanischen Menschenrechtskommission AIHRC führen will. Bei der hatten sich jüngst 30 weitere Opferfamilien gemeldet, die nicht von den Bremer Opferanwälten Karim Popal und Bernhard Docke vertreten werden wollen. Die Gespräche mit den beiden Bremer Opfer-Anwälten seien aber "keineswegs abgebrochen, sondern nur verschoben", stellte der Ministeriumssprecher gegenüber dem Blatt klar. Die Anwälte sollten jedoch vorher "die Mandatslage aufklären", also nachweisen, wessen Interessen sie tatsächlich noch vertreten.

Anwalt Docke betonte gegenüber dem "Weser-Kurier", bei einer "Lagefeststellung" Anfang Januar in Kundus habe das Verteidigungsministerium noch "keinen Zweifel daran gehegt, dass unsere Mandanten tatsächlich zivile Opfer sind". Nach eigenen Angaben vertreten Popal und Docke 456 Hinterbliebene von 137 zivilen Todesopfern des Luftangriffs.

Quelle: Weser-Kurier

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