Polen plant Atommeiler an Oder
Archivmeldung vom 03.05.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittPolnische Wissenschaftler haben die 25 Kilometer nordöstlich von Schwedt gelegene Stadt Gryfino an der Oder als möglichen Standort für den Bau eines Atomkraftwerks ausgemacht. Über entsprechende noch geheime Pläne berichtet die Zeitung "Glos Szczecinski" (Stimme Stettins) in ihrer Dienstagausgabe.
Im
brandenburgischen Umweltministerium ist von dem Vorhaben noch nichts
bekannt. "Die polnische Seite müsste vor dem Bau auf jeden Fall mit
uns reden", hieß es von dort.
Die Zeitung beruft sich auf Mitarbeiter des Instituts für Kernphysik
der Polnischen Akademie der Wissenschaften, die den Bau polnischer
Kernkraftwerke ab 2015 vorbereiten sollen. Als in Frage kommende
Standorte würden die Vor-Karpatenregion im Südosten Polens sowie das
Gebiet Westpommern erörtert. Als konkrete Bauplätze in der Stettiner
Region werden ein ehemaliger deutscher Truppenübungsplatz bei Drawsko
(Dramburg) und die Stadt Gryfino an der Oder genannt. In Gryfino
existiert schon ein großes Kohle-Kraftwerk.
Grundlage der Planungen ist offenbar ein Beschluss zur
"Energiepolitik Polens bis zum Jahr 2025", der im Januar 2005 von der
damaligen polnischen Regierung gefasst wurde, und den man auf der
Internet-Seite des Warschauer Wirtschaftsministeriums findet. Darin
wird die künftige Nutzung der Atomenergie in Polen unter anderem mit
der notwendigen Beschränkung von Treibhaus-Emissionen in die
Atmosphäre sowie mit dem stark steigenden Energiebedarf begründet.
Weil es bisher in Polen noch keine Atomkraftwerke gäbe, müsse
zunächst jedoch die gesellschaftliche Akzeptanz für deren Bau
erreicht werden.
Weil wegen des morgigen Feiertags auch am Dienstag viele
Institutionen in Polen nicht arbeiteten, waren kaum Stellungnahmen zu
erhalten. Ein Mitarbeiter der Stettiner Wojewoden zeigte sich von dem
Zeitungsbericht überrascht.
Der Sprecher des Brandenburger Umweltministeriums verwies auf eine
kürzlich unterzeichnete Vereinbarung zur grenzüberschreitenden
Umweltverträglichkeits-prüfung. Darin sei festgelegt, dass das
jeweils andere Land über die möglichen Umweltauswirkungen eines
grenznahen Vorhabens informiert werden muss.
Quelle: Pressemitteilung Märkische Oderzeitung