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Anhängerkupplung: Nicht jede passt für Fahrradträger - Vorsicht bei nachgerüsteten

Archivmeldung vom 30.03.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.03.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Anhängerkupplung. Bild: ADAC SE Fotograf: ADAC SE (Archivbild)
Anhängerkupplung. Bild: ADAC SE Fotograf: ADAC SE (Archivbild)

Frühling ist Fahrradsaisonbeginn, und viele Freizeitsportler transportieren ihre Räder per Auto in Erholungsgebiete. Ideal dazu sind Fahrradträger, die auf die Anhängerkupplung montiert werden. Doch Vorsicht: Nicht jede ist für Fahrradträger geeignet. Vor allem nachgerüstete Anhängerkupplungen können dafür nicht freigegeben sein.

Eine Anhänger-Kupplung ist vorrangig für das Ziehen von Anhängern ausgelegt. Dabei wirken andere Kräfte als bei einer Belastung mit Fahrrädern bzw. den noch schwereren E-Bikes. Für Verbraucher ist meist nicht erkennbar, ob insbesondere eine nachgerüstete Anhängerkupplung für den Betrieb mit einem Fahrradträger geprüft wurde. Denn bisher fehlt eine gesetzliche Vorschrift, diese Prüfung durchzuführen. Für die Genehmigung einer Anhängerkupplung reicht die Erfüllung der UN Reg. 55. Diese regelt jedoch nur die Bestimmungen für Kupplungen zum Ziehen von Anhängern.

Ob eine ab Werk verbaute Anhängerkupplung auch für die Montage eines Fahrradträgers geeignet ist, steht meist in der Betriebsanleitung des Autos oder der Nachrüst-Anhängerkupplung. Der ADAC rät: Bei Nachrüstung einer Anhängerkupplung sollte man sich von der Werkstatt schriftlich bestätigen lassen, dass sie für die Nutzung mit Fahrradträgern freigegeben ist. Kaufinteressenten sollten besonders auf den D-Wert achten: In der Anleitung des Heckträgers werden Mindestwerte angegeben, die die Anhängerkupplung erfüllen muss. Der Wert der Kupplung steht auf deren Typschild.

Quelle: ADAC (ots)

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