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Neues EU-Urteil zwingt Google zum Löschen falscher Inhalte

Archivmeldung vom 13.12.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.12.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Mit einem neuen Urteil zur Löschung rechtswidriger Suchergebnisse hat der Europäische Gerichtshof die Rechte Dritter gegenüber Google gestärkt. Danach reicht zukünftig zum Beispiel eine eidesstattliche Versicherung des Betroffenen aus, um die geforderte Unrichtigkeit der Behauptung zu belegen und eine Löschung rechtswirksam durchzusetzen. Für die Hamburger Medienanwältin Patricia Cronemeyer ein Durchbruch beim Schutz der Persönlichkeitsrechte: "Bislang konnte sich Google darauf berufen, dass man zunächst juristisch gegen die Urheber der Falschmeldung, die sogenannten Verbreiter, vorgehen müsse, um eine Löschung zu erreichen. Hier hat der EuGH jetzt klar gesagt: Das ist nicht zumutbar".

Zudem schafft das aktuelle Urteil Rechtssicherheit. "Die vorangegangenen Urteile, beispielsweise durch den Bundesgerichtshof, ließen entscheidende Fragen offen und machten es den Betroffenen schwer, ihre berechtigten Schutzrechte gegenüber Google durchzusetzen", sagt Cronemeyer. Das betrifft zum Beispiel Verbreiter ohne Impressum und damit ohne zustellfähige Adresse. Sie können nach deutschem Recht nicht belangt werden.

"Werden die Persönlichkeitsrechte durch rechtswidrige Inhalte im Netz verletzt, sollte man sich konsequent wehren", empfiehlt die Anwältin. Mit dem aktuellen Urteil macht der Europäische Gerichtshof den Betroffenen diesen Weg jetzt sehr viel leichter.

Quelle: Cronemeyer Haisch Rechtsanwältinnen (ots)

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