Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes Deutsche Umwelthilfe setzt sich vor Gericht gegen Media Markt durch

Deutsche Umwelthilfe setzt sich vor Gericht gegen Media Markt durch

Archivmeldung vom 21.03.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.03.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Media Markt hat bei der Energiekennzeichnung von Haushaltsgeräten systematisch gegen Informationspflichten zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher verstoßen. Diesen Vorwurf der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) bestätigte am heutigen Dienstag (21. März) das Landgericht Berlin (Az: 102 O 97/05).

Mit dem Urteil wird nach einer Musterklage der DUH zunächst eine Media Markt-Filiale in Berlin verpflichtet, ihre so genannte "Weiße Ware" (Kühlschränke, Gefriertruhen, Waschmaschinen, Wäschetrockner etc.) korrekt, d.h. nicht verdeckt, sondern deutlich sichtbar entsprechend der Energieverbrauchs-Kennzeichnungsverordnung (EnVKV) auszuzeichnen. Über die verklagte Filiale hinaus entfaltet das heute ergangene Urteil faktisch bundesweit Wirkung für die Kennzeichnungspraxis von Elektrohaushaltsgeräten.

"Wir freuen uns, dass das Gericht unmissverständlich klar gemacht hat, dass auch marktführende Unternehmen geltendes Recht nicht nach Lust und Laune verbiegen können. Die allgemeinverständliche Information über den Energieverbrauch von Haushaltsgeräten ist und bleibt ein wichtiges Instrument für den Klimaschutz und den Geldbeutelschutz der Kunden", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Rund ein Drittel des Stromverbrauchs in privaten Haushalten in Deutschland geht auf Kühlschrank, Backofen & Co zurück. Die Einsparpotenziale sind jedoch enorm. Die Verbraucher müssen aber über konkrete Einsparmöglichkeiten auch informiert werden, um sich entsprechend entscheiden zu können. Denn nur ein auf Grund geringeren Energieverbrauchs sparsamer Kühlschrank kühlt auch tatsächlich auf Dauer günstig. Die Deutsche Umwelthilfe fordert angesichts galoppierender Energiepreise und der erkennbar immer dramatischeren Folgen der Klimaerwärmung daher über die korrekte Umsetzung der Energieverbrauchskennzeichnung hinaus eine grundsätzliche Abkehr von den bisherigen Werbestrategien. "Die Unternehmen müssen wegkommen vom reinen Preismarketing hin zu einem entschiedenen Qualitätsmarketing", so Cornelia Ziehm, Leiterin Verbraucherschutz und Recht bei der DUH. "Die Geiz-ist-geil-Marktschreierei passt nicht mehr in unsere Zeit. Jetzt müssen die Unternehmen die Werbetrommel für Produkte rühren, die über ihre gesamte Lebensdauer die Ressourcen, das Klima und die Geldbeutel der Leute schonen." Eine solche Hinwendung der Marktführer zu einem entschiedenen Qualitäts-Marketing würde weit über die dominierenden Elektroketten Saturn und Media Markt - beide gehören zur Metro-Group - hinauswirken und am Ende auch den Unternehmen nützen", betonte Ziehm.

Bei Testbesuchen in Saturn- und Media Markt-Filialen hatten DUH-Mitarbeiter im Herbst 2005 festgestellt, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben der Energieffizienzklassen und Energieverbrauchsdaten entweder ganz fehlten oder verdeckt waren. Die Elektromärkte verschafften sich so auch Wettbewerbsvorteile gegenüber Konkurrenten, die die gesetzlichen Pflichten korrekt einhielten. Als die betroffenen Filialen sich nach Abmahnungen der DUH weigerten, entsprechende Unterlassungserklärungen abzugeben, entschied sich die DUH, die auch anerkannter Verbraucherschutzverband ist, Anfang Dezember 2005 zum Gang vor das Landgericht. Saturn und Media Markt entschlossen sich zwar daraufhin erfreulicherweise, die gesetzlichen Vorschriften in ihren Filialen flächendeckend einzuhalten und änderten ihre Kennzeichnungspraxis im Sinne der DUH. Vor Gericht widersprachen sie aber gleichwohl weiterhin der DUH-Klage. Das Landgericht Berlin hat nun entschieden, dass tatsächlich systematische Verstöße vorgelegen hatten und die Kennzeichnungspraxis rechtswidrig gewesen war.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe e.V.,

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte feurig in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige