Deutsche Umwelthilfe setzt sich vor Gericht gegen Media Markt durch
Archivmeldung vom 21.03.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittMedia Markt hat bei der Energiekennzeichnung von Haushaltsgeräten systematisch gegen Informationspflichten zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher verstoßen. Diesen Vorwurf der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) bestätigte am heutigen Dienstag (21. März) das Landgericht Berlin (Az: 102 O 97/05).
Mit dem Urteil
wird nach einer Musterklage der DUH zunächst eine Media Markt-Filiale
in Berlin verpflichtet, ihre so genannte "Weiße Ware" (Kühlschränke,
Gefriertruhen, Waschmaschinen, Wäschetrockner etc.) korrekt, d.h.
nicht verdeckt, sondern deutlich sichtbar entsprechend der
Energieverbrauchs-Kennzeichnungsverordnung (EnVKV) auszuzeichnen.
Über die verklagte Filiale hinaus entfaltet das heute ergangene
Urteil faktisch bundesweit Wirkung für die Kennzeichnungspraxis von
Elektrohaushaltsgeräten.
"Wir freuen uns, dass das Gericht unmissverständlich klar gemacht
hat, dass auch marktführende Unternehmen geltendes Recht nicht nach
Lust und Laune verbiegen können. Die allgemeinverständliche
Information über den Energieverbrauch von Haushaltsgeräten ist und
bleibt ein wichtiges Instrument für den Klimaschutz und den
Geldbeutelschutz der Kunden", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen
Resch.
Rund ein Drittel des Stromverbrauchs in privaten Haushalten in
Deutschland geht auf Kühlschrank, Backofen & Co zurück. Die
Einsparpotenziale sind jedoch enorm. Die Verbraucher müssen aber über
konkrete Einsparmöglichkeiten auch informiert werden, um sich
entsprechend entscheiden zu können. Denn nur ein auf Grund geringeren
Energieverbrauchs sparsamer Kühlschrank kühlt auch tatsächlich auf
Dauer günstig. Die Deutsche Umwelthilfe fordert angesichts
galoppierender Energiepreise und der erkennbar immer dramatischeren
Folgen der Klimaerwärmung daher über die korrekte Umsetzung der
Energieverbrauchskennzeichnung hinaus eine grundsätzliche Abkehr von
den bisherigen Werbestrategien. "Die Unternehmen müssen wegkommen vom
reinen Preismarketing hin zu einem entschiedenen Qualitätsmarketing",
so Cornelia Ziehm, Leiterin Verbraucherschutz und Recht bei der DUH.
"Die Geiz-ist-geil-Marktschreierei passt nicht mehr in unsere Zeit.
Jetzt müssen die Unternehmen die Werbetrommel für Produkte rühren,
die über ihre gesamte Lebensdauer die Ressourcen, das Klima und die
Geldbeutel der Leute schonen." Eine solche Hinwendung der Marktführer
zu einem entschiedenen Qualitäts-Marketing würde weit über die
dominierenden Elektroketten Saturn und Media Markt - beide gehören
zur Metro-Group - hinauswirken und am Ende auch den Unternehmen
nützen", betonte Ziehm.
Bei Testbesuchen in Saturn- und Media Markt-Filialen hatten
DUH-Mitarbeiter im Herbst 2005 festgestellt, dass die gesetzlich
vorgeschriebenen Angaben der Energieffizienzklassen und
Energieverbrauchsdaten entweder ganz fehlten oder verdeckt waren. Die
Elektromärkte verschafften sich so auch Wettbewerbsvorteile gegenüber
Konkurrenten, die die gesetzlichen Pflichten korrekt einhielten. Als
die betroffenen Filialen sich nach Abmahnungen der DUH weigerten,
entsprechende Unterlassungserklärungen abzugeben, entschied sich die
DUH, die auch anerkannter Verbraucherschutzverband ist, Anfang
Dezember 2005 zum Gang vor das Landgericht. Saturn und Media Markt
entschlossen sich zwar daraufhin erfreulicherweise, die gesetzlichen
Vorschriften in ihren Filialen flächendeckend einzuhalten und
änderten ihre Kennzeichnungspraxis im Sinne der DUH. Vor Gericht
widersprachen sie aber gleichwohl weiterhin der DUH-Klage. Das
Landgericht Berlin hat nun entschieden, dass tatsächlich
systematische Verstöße vorgelegen hatten und die Kennzeichnungspraxis
rechtswidrig gewesen war.
Quelle: Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe e.V.,