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Bürgerrechtlerin Grimmenstein: „Sollen ständig in einem Pandemie-Modus leben“

Archivmeldung vom 24.07.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.07.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: AUF1 / Eigenes Werk
Bild: AUF1 / Eigenes Werk

Die Aktivistin Marianne Grimmenstein erhob 2014 erstmals Verfassungsbeschwerde gegen das Freihandelsabkommen CETA. Diese wiederholte sie 2016 – kurz vor Inkrafttreten von CETA –, und zwar unterstützt durch Vollmachten von über 68.000 Nebenklägern. Damit wurde sie deutschlandweit bekannt. Dies berichtet der Sender "AUF1".

Weiter berichtet der Sender: "Während die erste Klage formell gescheitert war, wies das Bundesverfassungsgericht die zweite aus inhaltlichen Gründen ab. Nun wendet sich Frau Grimmenstein, die für nationale Volksabstimmungen eintritt, der WHO und deren Plänen zu.

Quelle: AUF1

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