Staatsanwaltschaft Potsdam verneint Anfangsverdacht und leitet kein Ermittlungsverfahren gegen Dr. Mario Tobias ein
Aus gegebenem Anlass weise ich als Rechtsanwalt für meinen Mandanten, den Vorsitzenden der Geschäftsführung der Messe Berlin Dr. Mario Tobias, auf Folgendes hin: In den Medien wird seit gestern über angebliche schwerwiegende Vorwürfe gegen meinen Mandanten berichtet.
Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat mit Verfügung vom heutigen Tage entschieden, von der Aufnahme von Ermittlungen gegen meinen Mandanten schon mangels Anfangsverdachts abzusehen. Die Staatsanwaltschaft hat damit eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass es keinerlei Anhaltspunkte für eine Straftat meines Mandanten gibt. Die haltlosen Vorwürfe sind damit durch die zuständige Behörde eindeutig entkräftet worden.
Derselbe Sachverhalt war durch die ehemalige Arbeitgeberin meines Mandanten, die Industrie- und Handelskammer (IHK) Potsdam, in diesem Jahr schon einmal bei der Staatsanwaltschaft Potsdam zur strafrechtlichen Überprüfung gestellt worden. Sowohl die Staatsanwaltschaft Potsdam, als auch die Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg hatten im Zuge dessen schon einmal jeglichen Anfangsverdacht verneint und von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen. Umso unverständlicher ist es, dass mein Mandant wegen desselben Sachverhalts erneut und wider besseres Wissen angezeigt wurde. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ist dem am heutigen Tage erneut mit der eindeutigen Entscheidung, kein Ermittlungsverfahren einzuleiten, begegnet.
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zeigt, dass die schwerwiegenden Vorverurteilungen meines Mandanten in den Medien keinerlei Grundlage hatten. Vor diesem Hintergrund gehe ich für meinen Mandanten mit allen rechtlichen Mitteln gegen die massive Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte vor.
Mein Mandant wird sich zudem auch gegen die schwere Rufschädigung seiner Person durch die Verantwortlichen der IHK Potsdam rechtlich zur Wehr setzen. Wir sind insofern u.a. beauftragt, Strafanzeige zu erstatten, damit die falschen Anschuldigungen durch die zuständigen Ermittlungsbehörden beurteilt und verfolgt werden können.
Quelle: Schertz Bergmann Rechtsanwälte (ots)