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Asylbewerberleistungen: 61 % mehr Leistungsberechtigte im Jahr 2014

Archivmeldung vom 03.09.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.09.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Rund 363 000 Personen bezogen zum Jahresende 2014 in Deutschland Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Plus von 61 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, erhöht sich damit die Zahl der Leistungsbezieherinnen und -bezieher seit dem Jahr 2010 zum fünften Mal in Folge. 2014 waren 63 % der Empfänger männlich und 37 % weiblich. 30 % aller Leistungsberechtigten waren noch nicht volljährig, 69 % im Alter zwischen 18 und 64 Jahren und 1 % bereits 65 Jahre oder älter.

Mit jeweils 38 % kamen 2014 die Regelleistungsempfängerinnen und -empfänger am häufigsten aus Europa und Asien. 20 % stammten aus Afrika und bei 4 % war die Herkunft ungeklärt oder nicht bekannt. Die Hälfte der gut 139 000 europäischen Leistungsbezieherinnen und -bezieher waren im Besitz eines serbischen, kosovarischen oder montenegrinischen Passes oder stammten aus den Vorgängerstaaten (Bundesrepublik Jugoslawien beziehungsweise Serbien und Montenegro). 18 000 Hilfebezieherinnen und -bezieher stammten aus der Russischen Föderation und 14 000 aus Mazedonien. Die knapp 138 000 asiatischen Leistungsbezieherinnen und -bezieher besaßen vorwiegend eine syrische (41 000 Personen) oder afghanische Staatsangehörigkeit (22 000 Personen).

2014 erhielten 89 % der Regelleistungsempfängerinnen und -empfänger Grundleistungen, 11 % bekamen Hilfe zum Lebensunterhalt. Die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen den Lebensbedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts vorrangig in Form von Sachleistungen decken. Für persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens wird zusätzlich ein monatlicher Geldbetrag gezahlt. Bei den Grundleistungen gab es mit einem Zuwachs von 71 % die höchste Steigerung bei den Empfängerinnen und Empfängern im Vergleich zum Vorjahr.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach § 2 AsylbLG - also bei vier Jahren Aufenthalt in Deutschland - wurden den Leistungsberechtigten 2014 anstelle der Grundleistungen erhöhte Sätze der Hilfe zum Lebensunterhalt entsprechend den Leistungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) gewährt. Im Vergleich zum Vorjahr nahmen 12 % mehr Personen die Leistungen nach § 2 AsylbLG in Anspruch.

Neben den Regelleistungen können nach dem AsylbLG besondere Leistungen in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden, etwa bei Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt. 2014 erhielten 115 000 Personen besondere Leistungen, die zumeist parallel zu den Regelleistungen erbracht wurden. Darunter waren 2 650 Empfänger, die ausschließlich Anspruch auf besondere Leistungen hatten.

Gegenüber dem Vorjahr stiegen 2014 die staatlichen Ausgaben für Leistungen nach dem AsylbLG um rund 58 % auf fast 2,4 Milliarden Euro brutto. Dabei wurden drei Viertel der Ausgaben für Regelleistungen und ein Viertel für besondere Leistungen erbracht.

Im Rahmen der Asylbewerberleistungsstatistiken werden jährlich Verwaltungsdaten der für die Durchführung des AsylbLG zuständigen Stellen auf Gemeinde- und Kreisebene über die Empfängerinnen und Empfänger, die jeweils gewährten Leistungen sowie die Ausgaben und Einnahmen nach dem AsylbLG aufbereitet und ausgewertet.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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