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Bundespolizei stoppt 1.120 Abgeschobene mit Wiedereinreisesperre

Archivmeldung vom 23.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Logo Bundespolizei Bild: Marco, on Flickr CC BY-SA 2.0
Logo Bundespolizei Bild: Marco, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die Bundespolizei hat seit der Verschärfung der Grenzkontrollen vor einem Jahr 1.120 Abgeschobene mit einer Wiedereinreisesperre festgestellt. Das berichtet die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf die Behörde.

"500 dieser Personen wurden an der Grenze zurückgewiesen und 150 zurück- oder abgeschoben", teilte die Bundespolizei mit. Darüber hinaus seien rund 50 freiwillig ausgereist. Weitere etwa 100 Personen seien Freiheitsentziehungen zugeführt worden.

Nachdem im letzten Herbst der Anführer einer libanesischen Bande nach seiner Abschiebung wieder eingereist war, hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ab 7. November die Schleierfahndung, also Kontrollen ohne konkreten Verdacht, im Grenzraum intensivieren lassen. Vor dieser Verschärfung konnten monatlich meist ungefähr 100 Abgeschobene mit Widereinreisesperre festgestellt werden. In den nicht einmal zwei Monaten bis zum Jahresende 2019 gelang dies laut Bundespolizei dann deutlich häufiger, nämlich 302 mal. 2020 konnten bis Ende Oktober weitere 818 solcher Personen aufgegriffen werden.

Der auf den ersten Blick rückläufige Trend erklärt sich durch die seit der Coronakrise stark reduzierte internationale Mobilität. Der Großteil der Aufgr iffe von Personen mit Wiedereinreisesperre erfolgt an den Grenzen, dort ist seit der Verschärfung vor einem Jahr in der Regel eine Zurückweisung dieser Ausländer möglich. Falls sie erst im Inland aufgegriffen werden, das waren laut Bundespolizei 301 dieser Personen, ist dies rechtlich nicht möglich, dann muss eine erneute Abschiebung versucht werden. Dies wird erschwert, weil die Wiedereingereisten in der Regel neue Asylanträge stellen und nur inhaftiert werden dürfen, wenn sie eine "erhebliche Gefahr" darstellen oder schwere Straftaten begangen haben. Politische Forderungen nach Inhaftierung aller widereingereisten Abgeschobenen bis zu ihrer erneuten Rückführung wurden bisher nicht umgesetzt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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