Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes Verstoß gegen Corona-Auflagen: 19-Jähriger in Unterbringungs-Einrichtung

Verstoß gegen Corona-Auflagen: 19-Jähriger in Unterbringungs-Einrichtung

Archivmeldung vom 12.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Sie halten sich an die Steuergesetze und wollen ihre Steuern auf das legale Maß reduzieren? Überlegen sie nochmal!
Sie halten sich an die Steuergesetze und wollen ihre Steuern auf das legale Maß reduzieren? Überlegen sie nochmal!

Bild: Rike / pixelio.de

Ein 19-Jähriger aus Rendsburg muss die verbleibenden Tage seiner Corona-Quarantäne in einer Einrichtung in Neumünster verbringen. Das teilte die Polizei mit. Der junge Mann habe mehrfach gegen Corona-Auflagen verstoßen, berichtet das russische online Magazin „SNA News“.

Weiter heißt es hierzu auf deren deutschen Webseite: "Der 19-Jährige müsse bis Mittwoch in der Einrichtung bleiben, gab ein Polizeisprecher bekannt. Beamte brachten den jungen Mann am Samstag in die eigenständige Einrichtung auf dem Gelände der Jugendarrestanstalt Moltsfelde in Neumünster. Zuvor hatte der "Holsteinische Courier" darüber berichtet.

Laut der Zeitung kam die seit Anfang Februar zur Verfügung stehende Einrichtung erstmals bei Quarantäne-Verweigerern zum Einsatz. Anfang April sei festgestellt worden, dass der 19-Jährige sich mit dem Coronavirus infiziert hatte. Dennoch habe er sich nicht an die Auflagen gehalten. Er habe Polizisten beleidigt und bepöbelt, die einen nach einem Unfall flüchtigen Mann festnehmen wollten. Dabei habe es sich um einen Freund des 19-Jährige gehandelt.

Auf dem Gelände der Jugendarrestanstalt Moltsfelde ist Platz für bis zu sechs Quarantäne-Verweigerer. Über eine vom Gesundheitsamt verfügte Unterbringung muss letztlich ein Gericht entscheiden. Laut Infektionsschutzgesetz kommt eine sogenannte Absonderung als letztes Mittel in Betracht. Das heißt, jemand muss sich erkennbar weigern, Auflagen einzuhalten, Verstöße müssen nachgewiesen und eine sogenannte Gefährderansprache erfolglos geblieben sein."

Quelle: SNA News (Deutschland)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte neckte in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige