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Niedersachsen: Hunderte Flüchtlinge aus Notunterkünften verschwunden

Archivmeldung vom 24.10.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.10.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Aus den Notunterkünften der Kommunen in Niedersachsen sind in den vergangenen Tagen etwa 700 Flüchtlinge verschwunden. Das ergab eine Umfrage der "Neuen Osnabrücker Zeitung" unter den 20 Landkreisen und kreisfreien Städten, die das Land Niedersachsen im Zuge der Amtshilfe kurzfristig zur Aufnahme von 4000 Menschen verpflichtet hatte. Die Kommunen vermuten, dass die Flüchtlinge zu Verwandten innerhalb Deutschlands oder im Ausland weitergereist seien, fasst die "NOZ" die Rückmeldungen aus den Verwaltungen zusammen. In einigen Fällen hätten Familienangehörige die Menschen auch direkt an den Notunterkünften abgeholt.

Die Flüchtlinge seien zum großen Teil weder durch das Land Niedersachsen registriert noch hätten sie einen Asylantrag gestellt. Die Kommunen verweisen darauf, dass sie keine Handhabe hätten, die Menschen festzuhalten. Es handele sich nicht um Gefangene, betonte etwa ein Sprecher der Stadt Delmenhorst.

Angelika Jahns, innenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen, kritisierte die derzeitige Situation als "nicht akzeptabel". Sie sagte im Gespräch mit der "NOZ": "Wir müssen wissen, wer sich in Niedersachsen aufhält." Neben den 4000 Flüchtlingen, die auf die Kommunen verteilt werden, sind auch in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Tausende Menschen noch nicht registriert. Jahns forderte, die Flüchtlinge direkt nach ihrer Ankunft in Niedersachsen behördlich zu erfassen. "Den von Rot-Grün viel zitierten Flaschenhals gibt es tatsächlich", so die CDU-Politikerin. Der sei allerdings nicht beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das Asylanträge bearbeitet, "sondern vor allem in der landeseigenen Verwaltung". Die Registrierung ist die Voraussetzung dafür, einen Asylantrag zu stellen.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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