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Twitter-User beleidigt Hamburgs Innensenator woruafhin Hausdurchsuchung folgt

Archivmeldung vom 10.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Handy in der Hand (Symbolbild)
Handy in der Hand (Symbolbild)

Bild: Photo by freestocks on Unsplash

„Du bist so 1 Pimmel“ – mit diesen Worten soll ein Twitter-Nutzer vor drei Monaten Hamburgs Innensenator Andy Grot beleidigt haben. Die Wortwahl wollte Grote nicht tolerieren und hat deshalb einen Strafantrag gestellt. Eine Hausdurchsuchung später ist #Pimmelgate geboren und der Sozialdemokrat nun mit einem ausgewachsenen Shitstorm konfrontiert. Dies berichtet das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter ist auf deren deutschen Webseite dazu folgendes zu lesen: "Ende Mai hat Grote mit Blick auf das Hamburger Partytreiben während der Corona-Pandemie getwittert: „In der Schanze feiert die Ignoranz! Manch einer kann es wohl nicht abwarten, dass wir alle wieder in den Lockdown müssen ... Was für eine dämliche Aktion!“ – und musste schon dafür harsche Kritik einstecken. Schließlich war er es selbst, der seine eigene Ernennung zum Senator im Juni 2020 unter Missachtung der Corona-Regeln in einer Kneipe gefeiert hatte und dafür letztlich Medienberichten zufolge 1000 Euro Geldbuße zahlen musste.

Einer der Kritiker beschied Grote deshalb via Twitter „Du bist so 1 Pimmel“, woraufhin der Senator wiederum nach Angaben der Staatsanwaltschaft Hamburg Strafantrag stellte. Rund drei Monate später stürmten am Mittwoch um sechs Uhr früh sechs Polizisten im Stadtteil St. Pauli eine Privatwohnung, wie der Betroffene selbst twitterte: „Gesucht wurde das Gerät, mit dem „du bist so 1 Pimmel“ unter einen Tweet von Andy Grote geschrieben wurde. Sie wissen, dass zwei kleine Kinder in diesem Haushalt leben. Guten Morgen, Deutschland.“

Polizei weist Vorwürfe der Maßlosigkeit zurück

Die Polizei bestätigte die Hausdurchsuchung. „Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Hamburg einen Durchsuchungsbeschluss erlassen“, sagte eine Sprecherin am Donnerstag in Hamburg.

„Ziel war es, herauszufinden, wer konkret Zugriff auf einen bestimmten Twitter-Account hat, von dem aus die Beleidigungen veröffentlicht wurden.“

Vorwürfe der Maßlosigkeit wies die Polizei jedoch zurück. Beleidigungen oder Hassreden in sozialen Medien seien grundsätzlich eine große Gefahr für das friedliche Zusammenleben und berührten die Würde des Menschen, sagt Polizeisprecher Holger Vehren. Das Internet sei kein rechtsfreier Raum. Entsprechend bitte die Polizei auch, im Falle von Hasspostings Anzeige zu erstatten. Eine Sprecherin weist zudem darauf hin: „Alleine in diesem Jahr sind schon eine mittlere zweistellige Zahl von Durchsuchungsbeschlüssen in diesem Deliktsbereich vollstreckt worden.“

Twitter reagiert

Viele Twitter-Nutzer halten das für nicht glaubhaft. So verweisen etliche auf die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast, die im Internet auf das Übelste beleidigt worden ist, ohne dass jemals Durchsuchungen stattgefunden hätten.

#Pimmelgate eroberte am Donnerstag binnen weniger Stunden Platz 1 bei den Twitter-eigenen Deutschland-Trends. Fernsehmoderatorin Ruth Moschner twitterte: „Wow. Heißt das jetzt ‚Pimmel‘ sagen, wird krasser strafrechtlich verfolgt, als ‚Pimmel‘ als Bilder zu verschicken. Auf meine Strafanzeigen hat es bisher nix gegeben.“

Andere wiederum werfen einen Blick auf Wahlplakate des rechtsextremen III. Wegs, auf denen „Hängt die Grünen“ steht, und die trotz dieses offensichtlichen Gewaltaufrufs in Sachsen immer noch nicht entfernt würden.

Grote sieht sich dennoch im Recht. „Dass in diesem Fall die Staatsanwaltschaft eine Durchsuchung veranlasst hat, ist deren autonome Entscheidung, auf die auch niemand von außen Einfluss nimmt.“

Natürlich gebe es schwerwiegendere Fälle, räumte er unter Hinweis auf rechtsextremistische Taten oder sexualisierte Übergriffe auf Frauen im Netz ein. Aber bei aller Berechtigung auch harter, verbaler Auseinandersetzungen müsse sich niemand beleidigen lassen, auch nicht im Netz. Letztlich wollten doch eigentlich alle, dass auch im Netz respektvoll miteinander umgegangen werde."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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