Mehr als jede vierte geprüfte Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Jahr 2023 mangelhaft
Archivmeldung vom 20.09.2024
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Freigeschaltet durch Mary SmithIm Jahr 2023 wurde bei mehr als jeder vierten (28,5 %) der insgesamt 226 617 geprüften Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - dazu zählen etwa Ölheizungen, Tankstellen, Lager- und Abfüllanlagen - Mängel festgestellt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wiesen 44 218 Anlagen (19,5 % aller geprüften Anlagen) geringfügige, 20 238 Anlagen (8,9 %) erhebliche und 48 Anlagen (0,02 %) gefährliche Mängel auf. Seit Beginn der Erhebung veränderte sich der Anteil mangelhafter Anlagen damit geringfügig von 32,7 % im Jahr 2018 auf 28,5 % im Jahr 2023, in dem die Erhebung letztmalig durchgeführt wurde.
Biogasanlagen überdurchschnittlich häufig mit Mängeln
Über drei Viertel (76,9 % bzw. 174 336) der im Jahr 2023 geprüften Anlagen waren Ölheizungen. Mehr als jede vierte (27,7 % oder 48 313) dieser Ölheizungen wies mindestens einen Mangel auf. In den Jahren ab 2018 zeigte sich dieser Anteil als sehr konstant. Den größten Anteil mangelhafter Anlagen wiesen seit 2018 die Biogasanlagen auf: Mehr als jede zweite (2018: 63,0 %, 2023: 56,7 %) geprüfte Biogasanlage war mangelhaft, damit lag der Anteil hier fast doppelt so hoch wie der Durchschnitt über alle Anlagearten.
Technische Mängel bei etwa drei Viertel der mangelhaften Anlagen
Von den 64 504 geprüften Anlagen mit Mängeln wiesen 48 669 (75,5 %) mindestens einen technischen Mangel auf, etwa korrodierte Tanks, defekte Betriebs- und Kontrollleuchten oder Schäden an Auffangwannen. Bei 15 835 Anlagen (24,5 %) wurden ausschließlich Ordnungsmängel festgestellt, etwa fehlende oder falsch angebrachte Bedienungs- oder Prüfhinweise. Bei 18 110 Anlagen (28,1 %) wurde zusätzlich zu einem technischen auch ein Ordnungsmangel identifiziert.
Methodische Hinweise:
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen zum Schutz der Umwelt regelmäßig von Sachverständigen auf ihre Sicherheit geprüft werden. Geringfügige Mängel an den Anlagen müssen spätestens nach sechs Monaten beseitigt sein. Erhebliche und gefährliche Mängel müssen umgehend behoben werden. Bei gefährlichen Mängeln wird die Anlage zudem sofort stillgelegt, bis die Mängel beseitigt sind.
Mit der seit August 2017 geltenden Verordnung über prüfpflichtige Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wurde unter anderem die bundesweite Vereinheitlichung der Prüfpflichten dieser Anlagen vorgenommen. Damit verbunden wurde eine Statistik eingeführt, die ab dem Berichtsjahr 2018 die Ergebnisse nach dem Inkrafttreten der Verordnung nachweist. Mit der Änderung des Umweltstatistikgesetzes im Mai 2024 wurde die Statistik nach sechs Jahren eingestellt.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)