Rechtlos: Bei jedem dritten Paar in wilder Ehe ist nur ein Partner im Grundbuch eingetragen
Archivmeldung vom 21.03.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittBei 35 Prozent der unverheirateten Paare mit Eigenheim ist nur einer rechtmäßiger Eigentümer, so das Ergebnis einer repräsentativen Studie von immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale / Eigentumsverhältnisse sollten vor allem bei Paaren ohne Trauschein klar durch Grundbucheintrag geregelt werden
Was mein ist, ist auch dein? Nicht unbedingt, wenn es um die Rechtsansprüche unverheirateter Paare am Wohneigentum geht! Denn bei jedem dritten Paar ohne Trauschein ist nur einer der Partner im Grundbuch eingetragen - und somit alleiniger Eigentümer von Haus und Hof! Das belegt eine repräsentative Studie von immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale. Der andere hat keinerlei Ansprüche - allenfalls finanzielle Pflichten. Im Todesfall oder bei einer Trennung sind Probleme vorprogrammiert.
Problematische Ansprüche im Trennungsfall
Bei einer Trennung nimmt der eine den Esstisch, der andere das Sofa - aber wer bekommt das Haus? Selbst wenn beide den Darlehensvertrag unterschrieben haben und bezahlen, steht die Immobilie laut Gesetz ausschließlich dem zu, der im Grundbuch steht. Der andere geht leer aus. Schlimmstenfalls gibt es für geleistete Zahlungen nicht mal einen finanziellen Ausgleich und die Bank pocht weiterhin auf die Tilgung der Raten. Gleichverpflichtete Partner sollten deshalb darauf achten, auch als gleichberechtigte Eigentümer im Grundbuch zu stehen.
Absicherung für den Todesfall
Sind nicht beide Partner im Grundbuch eingetragen, entsteht im Todesfall rechtlich gesehen eine heikle Situation. Stirbt der im Grundbuch eingetragene Partner, steht der andere ohne Rechte da und muss das gemeinsame Heim schlimmstenfalls räumen. Abhilfe kann neben dem Grundbucheintrag eine entsprechende testamentarische Regelung schaffen - bei unverheirateten Paaren wird dann allerdings Erbschaftssteuer fällig.
Die Ergebnisse der Studie im Überblick:
Sie leben ohne Trauschein mit Ihrem Partner in Wohneigentum. Sind Sie im Grundbuch eingetragen?
- ja: 61 Prozent
- nein: 35 Prozent
- weiß ich nicht: 4 Prozent
Für die repräsentative Studie "Wohnen und Leben 2012" wurden im Auftrag von immowelt.de 1.012 Personen durch das Marktforschungsinstitut Innofact befragt.
Quelle: Immowelt AG (ots)