Rußfilterskandal: Staatssekretär Machnig unterrichtet Öffentlichkeit nachweislich falsch
Archivmeldung vom 26.11.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hat die Behauptung von Umweltstaatssekretär Matthias Machnig als "nachweislich falsch" zurückgewiesen, wonach dem Bundesumweltministerium "belastbare Informationen über die mangelhafte Funktion einzelner Dieselpartikel-Minderungssysteme" erst seit August 2007 vorliegen.
Vielmehr waren die dem BMU und der DUH im
August 2007 vorliegenden Vergleichsuntersuchungen genausowenig nach
Anlage 26 STVZO durchgeführt und kamen dennoch zum selben Resultat
wie die im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA) von dem schweizerischen
Prüflabor TTM Maier bereits im Herbst 2006 vorgelegten
Prüfergebnisse: In beiden Untersuchungen wurde auf einen aufwändigen
4.000 km Test verzichtet, in beiden Fällen zeigte sich bereits nach
einem deutlich kürzeren Dauerlauf, dass die Filter der Firma GAT eine
völlig unzureichende Filterwirkung aufweisen. So wie das
Kraftfahrtbundesamt (KBA) aufgrund der Enthüllung der DUH im August
2007 einen Konformitätstest durchführen ließ, hätten es das KBA
sicher bereits Ende 2006 durchgeführt, hätte die DUH die schweizer
Sudienergebnisse damals erhalten und veröffentlichen können.
Dies habe Staatssekretär Machnig persönlich verhindert, indem er -
entgegen der rechtlichen und fachlichen Einschätzung des
Umweltbundesamts sowie von BMU-Rechtsexperten - persönlich
verhinderte, dass die Prüfergebnisse aus der Schweiz der Deutschen
Umwelthilfe zur Verfügung gesellt wurden. Das Verwaltungsgerichts
Dessau, das am vergangenen Freitag die Herausgabe der Prüfergebnisse
an die DUH verfügte, hat damit festgestellt, dass das Vorgehen
Machnigs rechtswidrig war.
"Hätten wir die Resultate der schweizerischen Messungen bereits im
November 2006 einsehen und öffentlich bewerten können, hätten wir die
Öffentlichkeit rechtzeitig vor den Betrugssystemen warnen und das
Kraftfahrtbundesamt schon damals zu einer Konformitätsprüfung bewegen
können. Das Kind wäre nicht in den Brunnen gefallen. Herr Machnig hat
mit seiner Informationsblockade dafür gesorgt, dass es fällt. 60.000
Autofahrer und ein Schaden von 60 Mio. Euro sind die verhängnisvolle
Folge dieser Fehlentscheidung", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch.
Vor diesem Hintergrund nannte Resch die Strafversetzung des Abteilungsleiters "Umwelt und Verkehr" des Umweltbundesamt (UBA), Dr. Axel Friedrich, einen Tag vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dessau einen "skandalösen Vorgang". Friedrich habe dem Informationsbegehren der DUH und damit der rechtzeitigen Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger über die auf den Markt drängenden Betrugsfilter von Anfang zustimmen wollen. Er sei daran von Verantwortlichen im BMU gehindert worden, die nun die Entfernung des weltweit anerkannten Luftreinhalte-Experten aus seinem Fachgebiet angeordnet haben. Einen Tag später habe das Verwaltungsgericht Dessau Friedrich mit seinem Urteilsspruch praktisch rehabilitiert. "Der ganze Vorgang muss rückhaltlos aufgeklärt und Axel Friedrich rehabilitiert werden", forderte Resch.
Quelle: Pressemitteilung DUH