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Rußfilterskandal: Staatssekretär Machnig unterrichtet Öffentlichkeit nachweislich falsch

Archivmeldung vom 26.11.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hat die Behauptung von Umweltstaatssekretär Matthias Machnig als "nachweislich falsch" zurückgewiesen, wonach dem Bundesumweltministerium "belastbare Informationen über die mangelhafte Funktion einzelner Dieselpartikel-Minderungssysteme" erst seit August 2007 vorliegen.

Vielmehr waren die dem BMU und der DUH im August 2007 vorliegenden Vergleichsuntersuchungen genausowenig nach Anlage 26 STVZO durchgeführt und kamen dennoch zum selben Resultat wie die im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA) von dem schweizerischen Prüflabor TTM Maier bereits im Herbst 2006 vorgelegten Prüfergebnisse: In beiden Untersuchungen wurde auf einen aufwändigen 4.000 km Test verzichtet, in beiden Fällen zeigte sich bereits nach einem deutlich kürzeren Dauerlauf, dass die Filter der Firma GAT eine völlig unzureichende Filterwirkung aufweisen. So wie das Kraftfahrtbundesamt (KBA) aufgrund der Enthüllung der DUH im August 2007 einen Konformitätstest durchführen ließ, hätten es das KBA sicher bereits Ende 2006 durchgeführt, hätte die DUH die schweizer Sudienergebnisse damals erhalten und veröffentlichen können.

Dies habe Staatssekretär Machnig persönlich verhindert, indem er - entgegen der rechtlichen und fachlichen Einschätzung des Umweltbundesamts sowie von BMU-Rechtsexperten - persönlich verhinderte, dass die Prüfergebnisse aus der Schweiz der Deutschen Umwelthilfe zur Verfügung gesellt wurden. Das Verwaltungsgerichts Dessau, das am vergangenen Freitag die Herausgabe der Prüfergebnisse an die DUH verfügte, hat damit festgestellt, dass das Vorgehen Machnigs rechtswidrig war.

"Hätten wir die Resultate der schweizerischen Messungen bereits im November 2006 einsehen und öffentlich bewerten können, hätten wir die Öffentlichkeit rechtzeitig vor den Betrugssystemen warnen und das Kraftfahrtbundesamt schon damals zu einer Konformitätsprüfung bewegen können. Das Kind wäre nicht in den Brunnen gefallen. Herr Machnig hat mit seiner Informationsblockade dafür gesorgt, dass es fällt. 60.000 Autofahrer und ein Schaden von 60 Mio. Euro sind die verhängnisvolle Folge dieser Fehlentscheidung", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Vor diesem Hintergrund nannte Resch die Strafversetzung des Abteilungsleiters "Umwelt und Verkehr" des Umweltbundesamt (UBA), Dr. Axel Friedrich, einen Tag vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dessau einen "skandalösen Vorgang". Friedrich habe dem Informationsbegehren der DUH und damit der rechtzeitigen Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger über die auf den Markt drängenden Betrugsfilter von Anfang zustimmen wollen. Er sei daran von Verantwortlichen im BMU gehindert worden, die nun die Entfernung des weltweit anerkannten Luftreinhalte-Experten aus seinem Fachgebiet angeordnet haben. Einen Tag später habe das Verwaltungsgericht Dessau Friedrich mit seinem Urteilsspruch praktisch rehabilitiert. "Der ganze Vorgang muss rückhaltlos aufgeklärt und Axel Friedrich rehabilitiert werden", forderte Resch.

Quelle: Pressemitteilung DUH

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