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Rechnungshof warnt vor Sicherheitslücke beim neuen Personalausweis

Archivmeldung vom 22.04.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.04.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Deutscher Personalausweis seit dem 1. November 2010 (Muster)
Deutscher Personalausweis seit dem 1. November 2010 (Muster)

Zweieinhalb Jahre nach Einführung des neuen Personalausweises warnt der Bundesrechnungshof vor Datenmissbrauch bei der Online-Funktion des Ausweises. Wie die "Saarbrücker Zeitung" berichtet, sei nach wie vor unklar, inwieweit die für die Internetnutzung benötigte Software ohne Risiken verwendet werden könne. Das geht laut Zeitung aus der jüngsten Mitteilung der Prüfer an den Bundestag hervor.

Die Rechnungsprüfer warnen deshalb vor Missbrauch. Dritte könnten durch Datenklau die Identität der Ausweisinhaber nutzen, die dann "für die Folgen haften müssten". Nach wie vor fehle die notwendige Zertifizierung der "AusweisApp", die Nutzer auf ihrem Computer installieren müssen. Dadurch sei "der Erfolg des Projekts sowie der Nutzen der bereits eingesetzten Haushaltsmittel gefährdet", heißt es in der Unterrichtung.

Seit dem 1. November 2010 haben die Bundesbürger die Möglichkeit, einen Personalausweis mit einem elektronischen Identitätsnachweis zu beantragen. Dadurch können sie sich online bei Behörden oder Unternehmen ausweisen. Wie die Zeitung weiter unter Berufung auf Zahlen des Bundesinnenministeriums berichtet, haben rund sechs Millionen Menschen die Funktion freischalten lassen. Insgesamt wurden in den vergangenen zweieinhalb Jahren an die 18 Millionen neue Personalpapiere im Scheckkartenformat beantragt.

Quelle: Saarbrücker Zeitung (ots)

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