Connect-Systeme: Nach Gratis-Start drohen Abokosten
Archivmeldung vom 02.09.2020
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Freigeschaltet durch André OttAktuelle Kraftstoffpreise oder Verkehrsinformationen abrufen, freie Parkplätze suchen oder Musik streamen: Konnektivität wird im Auto immer wichtiger. Während die Dienste in den ersten Monaten nach dem Neuwagenkauf in der Regel gratis sind, erleben Verbraucher später häufig eine böse Überraschung: Viele Services müssen kostenpflichtig verlängert werden.
Der ADAC hat untersucht, welche Folgekosten bei sogenannten "Connect-Systemen" entstehen. Der ADAC hat die Connect-Systeme in Kompaktklasse-Modellen von neun Herstellern unter die Lupe genommen, die sich in Leistungsumfang und Preis deutlich unterscheiden. Kostenlos bleiben die Dienste auf Dauer lediglich beim Hyundai Ioniq Plug-In Premium sowie - in abgespeckter Form - beim VW Golf 8 Style. Während die kostenlose Variante von "We Connect" bei VW quasi nur Fahrzeugdaten online zugänglich macht, bietet das System bei Hyundai auch Echtzeit-Verkehrsmeldungen und Infos über Ladestationen.
Bei den kostenpflichtigen Angeboten schwanken die Jahresgebühren zwischen 29 Euro für das MyT Multimedia-System im Toyota Corolla bis zu 272 Euro beim "Connected Package Excellence" im BMW M135i xDrive. Beide Systeme liefern zum Beispiel Echtzeit-Verkehrsmeldungen und Informationen über freie Parkplätze. Autofahrer, die im BMW beispielsweise auch Musik streamen wollen, müssen darüber hinaus zusätzlich in die Tasche greifen.
Der ADAC rät Verbrauchern, vor einem Neuwagenkauf eine mehrtägige Probefahrt zum Beispiel übers Wochenende zu machen, um die Connect-Dienste ausführlich testen und sich anschließend für die individuell relevanten Services entscheiden zu können. Voraussetzung dafür ist aus Sicht des Clubs, dass die Hersteller bei Vorführwagen alle Connect-Systeme freischalten und Verkäufer ausführlich auf die Dienste geschult sind. Der ADAC fordert die Hersteller ferner dazu auf, Preise und Leistungsumfang von Connect-Systemen im Internet leichter auffindbar zu machen und im Kaufvertrag separat auszuweisen.
Quelle: ADAC (ots)