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Pfaffenbach will Möglichkeiten der missbräuchlichen Ortung von Privatpersonen einschränken

Archivmeldung vom 13.09.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.09.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

In letzter Zeit werben verschiedene Dienstanbieter verstärkt mit der Möglichkeit der Ortung des Mobiltelefons einer Privatperson. Das Telekommunikationsgesetz erlaubt zwar die Ortung des Mobiltelefons einer Privatperson, wenn diese eingewilligt hat.

Die heute beworbenen Modelle gehen aber über die ursprünglich geplanten Anwendungsfälle, wie Navigationshilfen, die Suche von Kindern oder Verletzten und auf den Standort abgestimmte Informationen, hinaus.

Dazu der Staatssekretär beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Dr. Bernd Pfaffenbach: "Wir werden im Rahmen der laufenden Änderung des Telekommunikationsgesetzes eine Regelung vorschlagen, wonach die Ortung eines Mobiltelefons nur möglich ist, wenn sicher gestellt ist, dass wirklich der Inhaber des Telefons ausdrücklich und nachvollziehbar eingewilligt hat. Eine bloße Sms, bei der nicht sicher ist, ob sie tatsächlich vom Inhaber des Mobiltelefons stammt, ist nicht ausreichend."

Eine Privatperson kann heute das Mobiltelefon einer anderen Privatperson orten lassen. Dazu reicht häufig eine Sms (short message service) an den Anbieter des Dienstes aus. Bei diesem Verfahren ist nicht sicher gestellt, dass tatsächlich der Inhaber des Mobiltelefons einwilligt. Die Einwilligung kann von jedem, der auch nur kurzzeitig im Besitz des Mobiltelefons ist, mit einer einmaligen Sms erteilt werden. Eine Information darüber, dass das Mobiltelefon für die Ortung freigegeben ist oder eine Meldung über die Anzahl vergangener Ortungen erfolgt heute in der Regel nicht. Auch dies soll künftig verpflichtend vorgeschrieben werden.

Das Telekommunikationsgesetz wird derzeit geändert, um unter anderem den Rufnummernbereich 0180 transparenter und verbraucherfreundlicher auszugestalten. Zu diesem Zweck sind in dem Gesetzentwurf Preishöchstgrenzen für Anrufe bei 0180-Nummern aus dem Mobilfunknetzen vorgesehen. Ferner soll das Unterschieben von Verträgen zur Betreibervorauswahl unterbunden werden. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes ist Anfang nächsten Jahres zu rechnen.

Quelle: Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

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