14% mehr Inobhutnahmen durch Jugendämter im Jahr 2008
Archivmeldung vom 26.06.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIm Jahr 2008 haben die Jugendämter in Deutschland 32 300 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Das sind rund 4 100 (+ 14,4%) mehr als 2007. Gegenüber dem Jahr 2005 beträgt die Steigerung 26%. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit.
Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation befinden. Jugendämter nehmen Minderjährige auf deren eigenen Wunsch oder auf Initiative Anderer (etwa der Polizei oder Erzieher) in Obhut und bringen sie - meist für Stunden oder einige Tage - in einer geeigneten Einrichtung unter, etwa in einem Heim.
Bereits um die Jahrtausendwende hatte die Zahl der jährlichen Inobhutnahmen bei über 31 000 gelegen, war dann aber bis 2005 auf 25 700 gesunken. Seitdem ist die Zahl wieder deutlich angewachsen. Berücksichtigt man die rückläufige Zahl junger Menschen in der Bevölkerung, zeigt sich gegenüber dem Jahr 2000 auch eine gestiegene Intensität der Inobhutnahmen: Im Jahr 2000 wurden 20 von 10 000 Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren in Obhut genommen, im Jahr 2008 waren es 23 von 10 000.
Insbesondere in der Altersstruktur der in Obhut genommenen Kinder hat es erhebliche Veränderungen gegeben. Der Anteil der unter Dreijährigen an allen in Obhut genommenen Minderjährigen hat sich von 5% im Jahr 2000 auf 10% im Jahr 2008 verdoppelt. Bei den Drei- bis Achtjährigen stieg der Anteil im gleichen Zeitraum von 9 auf 14%. Im Jahr 2000 wurden, wiederum auf die Bevölkerung bezogen, 6 von 10 000 Kindern unter neun Jahren in Obhut genommen, im Jahr 2008 waren es dagegen 12 von 10 000. Diese Zahlen deuten darauf hin, dass die Jugendämter verstärkt den Schutz jüngerer Kinder im Blick haben.
Der mit Abstand meistgenannte Anlass für die Inobhutnahme war die Überforderung der Eltern (in 44% aller Fälle). Bei 7 700 Kindern und Jugendlichen oder 24% der Fälle waren Vernachlässigung beziehungsweise Anzeichen für Misshandlung oder für sexuellen Missbrauch festgestellt worden.
Quelle: Statistisches Bundesamt