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Bericht: Bundesanwaltschaft führt keine Ermittlungen gegen Anti-IS-Kämpfer

Archivmeldung vom 07.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite

Foto: Voskos
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe ermittelt offenbar nicht gegen Kämpfer der linksextremistischen Kurden-Miliz Yekîneyên Parastina Gel (YPG), die sich in Nordsyrien im Krieg mit den IS-Terroristen befindet. Das berichtet die "Welt" unter Berufung auf Justizkreise. Rund 130 Personen, darunter Linksextremisten und militante Antifaschisten, sollen in den vergangenen Jahren aus Deutschland nach Syrien gereist und sich der YPG angeschlossen haben, heißt es der Zeitung zufolge aus Sicherheitskreisen.

Die Gruppe gilt als syrischer Ableger der verbotenen kurdischen Terrororganisation PKK. Der "Welt" zufolge erteilte das Bundesjustizministerium der Bundesanwaltschaft bislang keine Verfolgungsermächtigung für die syrische YPG. Der Generalbundesanwalt soll bisher nicht nach einer solchen Ermittlungserlaubnis verlangt haben.

Folglich habe es keine Anti-Terror-Ermittlungen gegen YPG-Kämpfer, die sich wieder in Deutschland aufhalten, gegeben. Die Verfahren mit Bezug zur YPG würden bislang mit Verweis auf Paragraf 153 c, Absatz 1 der Strafprozessordnung – "Absehen von der Verfolgung bei Auslandstaten" – eingestellt oder gar nicht erst eröffnet, heißt es laut "Welt" aus Justizkreisen. Eine juristische Verfolgung der YPG-Kämpfer gelte als politisch nicht opportun.

In Syrien sei die kurdische Miliz ein enger Verbündeter des Westens und werde unter anderem vom US-Militär im Kampf gegen den IS unterstützt. In zwei Fällen prüfen der "Welt" zufolge die zuständigen Staatsanwaltschaften in den Bundesländern dennoch eine mögliche Anklage gegen YPG-Mitglieder. Dabei soll es nicht um den Terrorismus-Vorwurf gehen, sondern um Mordverdacht oder Kriegsverbrechen. Mehrere YPG-Anhänger aus Deutschland sind bereits in Syrien bei Gefechten mit der Terrormiliz IS ums Leben gekommen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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