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Zankapfel "Eckwerk" - Holzmarkt-Betreiber verklagen Land Berlin

Archivmeldung vom 20.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Das alternative Projekt "Holzmarkt" am Spreeufer verklagt das Land Berlin auf Schadenersatz. Nach rbb-Informationen machen die Holzmarkt-Betreiber Amtshaftungsansprüche geltend und wollen erreichen, dass das Land finanzielle Schäden in Höhe von rund 19 Millionen Euro ausgleicht. Der Streit dreht sich um ein Grundstück an der Michaelbrücke im Stadtteil Friedrichshain, das sogenannte Eckwerk.

Dort will die Holzmarkt-Genossenschaft seit Jahren Räume für Künstler, Start-ups und Studenten bauen und verlangt nun einen finanziellen Ausgleich für entstandene Planungskosten, die über Darlehen vorfinanziert wurden. Die Holzmarkt-Betreiber stützen sich dabei auf einen Vertrag mit dem Land aus dem Jahr 2013; bis heute gebe es aber noch kein Planungsrecht, so der Vorwurf. Damit werde das gesamte Holzmarkt-Projekt gefährdet.

In einem ersten Bauabschnitt ist bereits das sogenannte "Dorf" entwickelt werden, ein Ort für Off-Kultur, Gastronomie und Werkstätten. In einem zweiten Schritt wollten der Holzmarkt und seine Partner das "Eckwerk" bauen. Das Grundstück wurde dem "Holzmarkt" von der Schweizer Stiftung "Abendrot" auf Erbbaurecht-Basis zur Verfügung gestellt. Es entwickelte sich zum zentralen Streitpunkt zwischen "Holzmarkt-Genossenschaft" auf der einen und dem Land Berlin, dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und dem Projekt-Partner Gewobag auf der anderen Seite. 2017 hat die "Abendrot"-Stiftung Grundstück und Erbbaurecht wieder zurückgenommen. Wie der rbb erfuhr, hält die Stiftung an der Idee von "sozialverträglichem Wohnen am Spreeufer" fest und führt darüber vertrauliche Verhandlungen.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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