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Kommt Düsseldorfer "Chefarzt-Fall" erneut vor das Bundesverfassungsgericht

Archivmeldung vom 29.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Das deutsche Bundesverfassungsgericht.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht.

Foto: Urheber
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

In dem bundesweit beachteten Grundsatz-Streit über die Kündigung eines katholischen Chefarztes durch den kirchlichen Arbeitgeber wegen Wiederheirat läuft nächste Woche die Frist für die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde ein. Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtet, haben die deutschen Bischöfe mehrheitlich zu verhindern versucht, dass das zuständige Erzbistum Köln erneut den angestrebten Weg nach Karlsruhe beschreitet.

Es geht um einen zehnjährigen Rechtsstreit, der zum Präzedenzfall wurde und am Ende sogar den Europäischen Gerichtshof (EuGH) erreichte. Gegenstand der Auseinandersetzung ist die Kündigung, die der kirchliche Träger des St.-Vinzenz-Krankenhauses in Düsseldorf 2009 gegen den katholischen Internisten Romuald A. ausgesprochen hatte. Dieser schloss 2008, zwei Jahre nach einer Scheidung, vor dem Standesamt erneut die Ehe. Die Kirche sah darin einen schweren Verstoß des Mediziners gegen seine Loyalitätspflicht: Nach katholischer Lehre ist eine zweite zivile Heirat ausgeschlossen. Der Arzt klagte gegen seine Kündigung und bekam durch alle Instanzen bis hinauf zum Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt Recht. Das sah das Bundesverfassungsgericht 2014 anders. Es hob das BAG-Urteil auf und betonte das in der Verfassung verbriefte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. Im November 2018 aber urteilte der vom Erfurter Gericht angerufene EuGH, Gehorsam gegenüber der katholischen Ehelehre sei keine "wesentliche und gerechtfertigte" berufliche Anforderung an einen Chefarzt, und wertete die Kündigung als diskriminierend. Dies setzte das BAG im Februar 2019 erwartungsgemäß in einem weiteren Urteil um.

In einem Treffen der deutschen Generalvikare und Finanzdirektoren kam es nach Informationen der Zeitung unlängst im Streit über das weitere Vorgehen zum Eklat, als die Forderung laut wurde, für einen Kölner Alleingang keine gemeinsamen Ressourcen bereitzustellen. Egal wie Karlsruhe entschiede - heute könnte Romuald A. nach einer Änderung der kirchlichen Arbeits-Richtlinien 2015 ohnehin nicht mehr gekündigt werden.

Der Fall schade der Kirche, Woelki solle ihn ruhen lassen - das war das Votum, das der Kölner Generalvikar Markus Hofmann seinem Erzbischof, Kardinal Rainer Woelki, überbringen sollte. Am Montag hätten die Bischöfe in einer Sitzung ihres Ständigen Rates noch einmal auf Woelki eingeredet. Einzelne hätten seine Reaktion als Einlenken verstanden, andere blieben skeptisch. Es sei für ihn noch nicht ausgemacht, was Woelki am Ende tue, so zitiert die Zeitung aus der Runde. Auf die Frage nach dem beabsichtigten Vorgehen teilte das Erzbistum am Freitag lapidar mit, "wir haben derzeit keinen neuen Stand".

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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