26,2 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im Januar 2024 als im Januar 2023
Archivmeldung vom 16.02.2024
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.02.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Mary SmithDie Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Januar 2024 um 26,2 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Dezember 2023 hatte sie um 12,3 % gegenüber Dezember 2022 zugenommen. Seit Juni 2023 sind damit durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten, wobei die Insolvenzzahlen für diesen Zeitraum insgesamt noch leicht unter dem Niveau des Vor-Corona-Zeitraums Juni 2019 bis Januar 2020 lagen. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen.
Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.
Zahl der Unternehmensinsolvenzen im November 2023 gegenüber November 2022 um 15,3 % gestiegen
Im November 2023 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1 513 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 15,3 % mehr als im November 2022. Von Januar bis November 2023 stieg die Zahl der Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 23,2 % auf 16 264 Fälle. Von Januar bis November 2022 hatte die Zahl allerdings nur leicht über dem niedrigen Niveau des von Corona-Sonderregelungen geprägten Vergleichszeitraums des Jahres 2021 gelegen (+2,9 %). Verglichen mit dem Zeitraum des Vor-Corona-Jahres 2019 war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen von Januar bis November 2023 um 6,5 % niedriger.
Die Forderungen der Gläubiger aus den im November 2023 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 1,5 Milliarden Euro. Im November 2022 hatten die Forderungen bei knapp unter 1,5 Milliarden Euro gelegen.
Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten
Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im November 2023 in Deutschland insgesamt 4,5 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 9,6 Fällen. Dann folgten die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit 7,5 Fällen.
1,0 % weniger Verbraucherinsolvenzen im November 2023 als im Vorjahresmonat
Im November 2023 gab es 5 811 Verbraucherinsolvenzen. Damit sank die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 1,0 % gegenüber November 2022. Von Januar bis November 2023 stiegen die Verbraucherinsolvenzen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 1,1 % auf 61 460 Fälle.
Methodische Hinweise:
Die vorläufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren, hier für Januar 2024, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland. Sie weisen noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den experimentellen Daten.
Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind rund 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden. Zusätzlich werden beim Frühindikator aus technischen Gründen auch die Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren miteinbezogen.
Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Angaben aus dem statistischen Unternehmensregister zum Unternehmensbestand herangezogen.
Weitere wichtige Hinweise zur Interpretation und Vergleichbarkeit der Insolvenzstatistiken bietet der Bereich "Methoden" auf der Themenseite "Gewerbemeldungen und Insolvenzen" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)