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Heizsaison: Preise für Haushaltsenergie im September 2024 um 4,0 % niedriger als ein Jahr zuvor

Freigeschaltet am 07.11.2024 um 08:09 durch Mary Smith
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Preise für Haushaltsenergie, die Strom, Gas und andere Brennstoffe umfasst, sind zu Beginn der aktuellen Heizsaison niedriger als ein Jahr zuvor. Der Preisauftrieb aus den Vorjahren hat sich damit nicht fortgesetzt. Im September 2024 mussten Verbraucherinnen und Verbraucher im Schnitt 4,0 % weniger für Haushaltsenergie zahlen als im September 2023, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt.

Im Zuge der Energiekrise hatte Haushaltsenergie in den vergangenen Jahren erhebliche Preissteigerungen verzeichnet: Im Jahr 2023 hatten die Verbraucherpreise für diese Energieträger insgesamt 55,1 % über dem Preisniveau von 2020 gelegen, dem Jahr vor Beginn der Energiekrise. Der Preisanstieg hatte im Herbst 2021 begonnen und sich mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine im Laufe des Jahres 2022 deutlich zugespitzt. Im Vergleich dazu erhöhten sich die Verbraucherpreise insgesamt im Zeitraum von 2020 bis 2023 um 16,7 %.

Preisrückgang binnen Jahresfrist bei Heizöl am größten, Fernwärme knapp ein Drittel teurer

Je nach Art der Heizung sind die privaten Haushalte unterschiedlich stark von den Preisentwicklungen betroffen. Erdgas als der am weitesten verbreitete Heizenergieträger kostete Verbraucherinnen und Verbraucher im September 2024 im Schnitt 1,9 % weniger als im September 2023. Auch für Strom waren im selben Zeitraum Preisrückgänge zu verzeichnen (-6,4 %). Bei der Haushaltsenergie konnten die Verbraucherinnen und Verbraucher vor allem von günstigeren Preisen für Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe (-12,0 %) sowie für leichtes Heizöl (-17,9 %) profitieren. Dagegen ist Fernwärme mit einem Preisanstieg von 31,8 % im Vergleich zum September 2023 deutlich teurer geworden. Zuletzt wirkten die Preise für Haushaltsenergie insgesamt dämpfend auf die Gesamtinflation: So lag die Inflationsrate im September 2024 bei +1,6 %, Haushaltsenergie war dagegen um 4,0 % günstiger als im September 2023.

Verbraucherpreise für Erdgas und leichtes Heizöl hatten sich von 2020 bis 2023 verdoppelt

2023 lagen die Preise bei allen Produkten der Haushaltsenergie höher als 2020. Haushaltsenergie insgesamt verteuerte sich von 2020 bis 2023 um 55,1 %. Im Einzelnen waren jedoch leichtes Heizöl (+107,3 %) und Erdgas (+96,7 %) 2023 etwa doppelt so teuer wie 2020. Die Verbraucherpreise für Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe waren im selben Zeitraum um 69,2 % gestiegen. Fernwärme war 2023 im Schnitt 38,5 % und Strom 36,1 % teurer als im Jahr 2020 vor Beginn der Energiekrise.

Anteil derer, die aus Geldmangel nicht angemessen heizen können, deutlich gestiegen

Dass sich die Preise für zum Heizen benötigte Energie nach den starken Anstiegen der vergangenen Jahre weiterhin auf hohem Niveau bewegen, stellt viele private Haushalte vor finanzielle Herausforderungen. 8,2 % der Bevölkerung lebten im Jahr 2023 in Haushalten, die nach eigener Aussage ihre Wohnung oder ihr Haus aus finanziellen Gründen nicht angemessen heizen konnten. Der Anteil ist gegenüber den Vorjahren 2022 (6,7 %) und 2021 (3,3 %) gestiegen. Besonders betroffen sind Alleinerziehende mit ihren Kindern (15,5 %), zwei Erwachsene mit mindestens drei Kindern (9,8 %) sowie Alleinlebende (9,5 %).

Unter den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) liegt Deutschland damit im Mittelfeld. Im Durchschnitt waren 10,6 % der EU-Bevölkerung 2023 finanziell nicht in der Lage, ihre Wohnung oder ihr Haus angemessen zu heizen. Am häufigsten gaben Menschen in Spanien und Portugal (jeweils 20,8 %) sowie Bulgarien (20,7 %) an, nicht angemessen heizen zu können. In Luxemburg (2,1 %), Finnland (2,6 %) und Slowenien (3,6 %) waren anteilig die wenigsten Menschen betroffen.

Drei Viertel des Wohnungsbestands 2022 mit Gas oder Öl beheizt

Die aktuell deutlichen Preissteigerungen bei der Fernwärme betreffen in Deutschland einen vergleichsweise geringen Teil der Haushalte. Nach Ergebnissen des Zensus 2022 wurden 15 % aller Wohnungen mit Fernwärme beheizt. Aus welchem Primärenergieträger die Fernwärme entsteht, wurde dabei nicht erhoben. Drei Viertel der Wohnungen wurden mit den fossilen Energieträgern Gas (56 %) oder Öl (19 %) beheizt. Erneuerbare Energiequellen spielten beim Heizen im Wohnungsbestand 2022 eine untergeordnete Rolle: 4 % aller Wohnungen heizten mit Holz oder Holzpellets und 3 % mit Solar- oder Geothermie, Umwelt- oder Abluftwärme (in der Regel mit Wärmepumpen).

Im Süden und Südwesten wurde 2022 mehr als jede vierte Wohnung mit Öl beheizt

Regional unterscheidet sich die Verbreitung der einzelnen Energieträger der Heizung teils erheblich. Im Bundesländervergleich war die Gasheizung 2022 in Wohngebäuden in Niedersachsen (72 %) und Nordrhein-Westfalen (69 %) am stärksten verbreitet. Mit Öl wurde in Hessen (25 %), Rheinland-Pfalz (26 %), Baden-Württemberg (28 %), Bayern und dem Saarland (je 29 %) 2022 gut jede vierte Wohnung beheizt. Fernwärme ist vor allem in den Stadtstaaten Berlin (43 %) und Hamburg (35 %) verbreitet, gefolgt von den östlichen Ländern.

Methodische Hinweise:

Die Entwicklung der Verbraucherpreise, insbesondere der Energiepreise (Haushaltsenergie und Kraftstoffe), belastete die privaten Haushalte insbesondere im Jahr 2022, stellten und stellen aber auch in den Folgejahren für viele Menschen eine Herausforderung dar. Die Bundesregierung hat daher seit dem Frühjahr 2022 drei umfangreiche Entlastungspakete beschlossen, die Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Bewältigung der zusätzlichen Kosten unterstützen sollen. Diese Maßnahmen betreffen teilweise die Verbraucherpreise direkt und wirken sich auf deren Entwicklung aus. Zum großen Teil sind diese Entlastungsmaßnahmen ausgelaufen bzw. wurden und werden wieder zurückgenommen. Eine Übersicht mit Erläuterungen zu den unterschiedlichen Maßnahmen der Bundesregierung und der Wirksamkeit auf den Verbraucherpreisindex ist im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.

Neben den Sondereffekten durch die Maßnahmen der drei Entlastungspakete der Bundesregierung im Jahr 2022 muss auch die hohe Volatilität der Energiepreise in dem oben dargestellten Zeitraum berücksichtigt werden.

Des Weiteren spielen bei den gemessenen Preisentwicklungen auch verschiedene Vertragsarten bei Strom und bei Erdgas eine Rolle. Weitere Hinweise dazu enthält das Methodenpapier zur Strom- und Gaspreiserhebung.

Bei den Angaben zur finanziellen Unfähigkeit, die Wohnung angemessen zu heizen, handelt es sich um Ergebnisse der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). EU-SILC ist die amtliche Hauptdatenquelle für die Messung von Armutsgefährdung und Lebensbedingungen auf Bundesebene in Deutschland sowie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Bei den hier erwähnten Ergebnissen für 2023 handelt es sich um Endergebnisse. Ausführliche Informationen zur Methodik sind auf einer Sonderseite verfügbar.

Die Einschätzung der Angemessenheit des Heizens liegt im Ermessen der Befragten. Diese Selbsteinschätzung der Haushalte zum angemessenen Heizen der Wohnung ist eines der Kriterien zur Messung der materiellen und sozialen Entbehrung (Deprivation). Dazu zählt unter anderem auch das finanzielle Unvermögen, jährlich eine Woche Urlaub woanders als zu Hause zu verbringen, jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit einzunehmen oder unerwartete höhere Ausgaben aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten zu können. Erfüllt ein Haushalt aufgrund seiner Selbsteinschätzung mindestens sieben der dreizehn Kriterien, gilt der Haushalt als erheblich materiell und sozial depriviert.

Bei der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2022 haben rund 23 Millionen Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer Auskünfte zu ihren Immobilien erteilt, ebenso wie rund 8 000 Wohnungsunternehmen. Dabei wurde erstmals auch nach der Miete, der Heizenergie sowie den Gründen und der Dauer von Leerständen gefragt. Weitere Informationen und Ergebnisse des Zensus 2022 sind auf der Zensus-Website zu finden.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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