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5,7 Millionen Pflegebedürftige zum Jahresende 2023

Archivmeldung vom 18.12.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.12.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Im Dezember 2023 waren in Deutschland knapp 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hatte die Zahl der Pflegebedürftigen im Dezember 2021 bei knapp 5,0 Millionen gelegen. Die starke Zunahme um 730 000 Pflegebedürftige (+15 %) weist darauf hin, dass sich hier auch noch Effekte durch die Einführung des weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1. Januar 2017 zeigen. Seither werden Menschen eher als pflegebedürftig eingestuft als zuvor.

Die Zahl der Pflegebedürftigen wächst in stärkerem Maße, als durch die Alterung der Gesellschaft erwartbar ist. So wurde nach der Pflegevorausberechnung des Statistischen Bundesamtes der demografiebedingte Anstieg von 2021 bis 2023 auf rund 100 000 Pflegebedürftige beziffert. Die tatsächliche Zunahme der Zahl der Pflegebedürftigen um 730 000 geht zum Teil auf den weiter gefassten Pflegebegriff zurück.

Knapp neun von zehn Pflegebedürftigen wurden zu Hause versorgt

Knapp neun von zehn Pflegebedürftigen (86 % beziehungsweise 4,9 Millionen) wurden im Dezember 2023 zu Hause versorgt. Davon erhielten 3,1 Millionen Pflegebedürftige ausschließlich Pflegegeld und wurden überwiegend durch Angehörige gepflegt. Weitere 1,1 Millionen Pflegebedürftige lebten ebenfalls in Privathaushalten und wurden zusammen mit oder vollständig durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste versorgt. Ebenfalls zu Hause versorgt wurden weitere 680 000 Pflegebedürftige im Pflegegrad 1. Davon erhielten 40 000 ausschließlich Entlastungsleistungen landesrechtlicher Angebote. Die übrigen 640 000 Pflegebedürftigen im Pflegegrad 1 haben im Dezember 2023 keine Leistungen von Pflegeheimen oder ambulanten Diensten genutzt. Ob diese Personen weitere Hilfeleistungen abgerufen haben, wird in der Pflegestatistik nicht erfasst.

Ein Siebtel der Pflegebedürftigen (14 % beziehungsweise 800 000) wurde in Pflegeheimen vollstationär betreut.

Im Vergleich zu Dezember 2021 stieg die Zahl der in Heimen vollstationär versorgten Pflegebedürftigen leicht um 0,8 % (+6 000). Die Zahl der zu Hause gepflegten Personen nahm dagegen insgesamt um gut ein Sechstel (+17 %) oder 721 000 zu. Davon stieg die Zahl der durch ambulante Dienste betreuten Pflegebedürftigen um 5,1 % (+54 000). Die Zahl der überwiegend durch Angehörige versorgten Pflegebedürftigen stieg um gut ein Fünftel (+21 %) oder 549 000. Ebenfalls um rund ein Fünftel (+21 % oder +118 000 Personen) wuchs die Gruppe der Pflegebedürftigen im Pflegegrad 1 ohne Leistungen ambulanter oder stationärer Einrichtungen beziehungsweise mit ausschließlich landesrechtlichen Entlastungsleistungen.

Ein Drittel der Pflegebedürftigen war 85 Jahre und älter

Ende 2023 waren 78 % der Pflegebedürftigen 65 Jahre und älter, rund ein Drittel (34 %) war mindestens 85 Jahre alt. Die Mehrheit der Pflegebedürftigen war weiblich (61 %). Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass Frauen eine höhere Lebenserwartung haben und die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu sein, mit zunehmendem Alter steigt. Während bei den 70- bis 74-Jährigen rund 11 % pflegebedürftig waren, betrug die Pflegequote für die ab 90-Jährigen 87 %.

Methodische Hinweise:

Die Leistungen im Pflegegrad 1 sind in § 28a SGB XI geregelt. Sie beinhalten neben den Leistungen der ambulanten Dienste und Pflegeheime oder der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag auch weitere Leistungen, die in der Pflegestatistik nicht betrachtet werden, wie zum Beispiel Beratung, Pflegekurse, Pflegehilfsmittel oder Verbesserungen des Wohnumfelds. Aufgrund des abweichenden Leistungsrechts erhalten Pflegebedürftige des Grades 1 kein Pflegegeld. Die Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 konzentrieren sich somit darauf, die Selbstständigkeit der Betroffenen durch frühzeitige Hilfestellungen möglichst lange zu erhalten und ihnen den Verbleib in der vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen (siehe dazu auch die entsprechende Themenseite im Internetangebot des Bundesministeriums für Gesundheit).

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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