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Ende Januar 2023 rund 372 000 untergebrachte wohnungslose Personen in Deutschland

Archivmeldung vom 02.08.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.08.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Zum Stichtag 31. Januar 2023 waren nach den Meldungen von Kommunen und Einrichtungen in Deutschland gut 372 000 Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht. Damit hat sich die Zahl gegenüber dem Vorjahr zwar deutlich erhöht (2022: 178 000), dieser Anstieg ist jedoch zum Teil auf eine Verbesserung der Datenmeldung durch die beteiligten Stellen im zweiten Jahr der Statistikdurchführung zurückzuführen. Des Weiteren wurden 2023 knapp 130 000 geflüchtete Personen aus der Ukraine in der Statistik erfasst, die im vergangenen Jahr nach Deutschland gekommen sind (2022: 305 Personen). Dies entspricht gut einem Drittel (35 %) aller untergebrachten wohnungslosen Personen.

Insgesamt hat sich durch den Anstieg bei den Ukrainerinnen und Ukrainern der Anteil aller Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit auf 80 % beziehungsweise 311 875 Personen erhöht (2022: 69 %). Die Zahl der Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit hat mit 60 185 im Vergleich zum Jahr 2022 (55 035 Personen) zwar zugenommen, jedoch liegt der Anteil nur noch bei 16 % (2022: 31 %). Bei 3,5 % der gemeldeten Personen lagen entweder keine Angaben zur Staatsangehörigkeit vor, sie war ungeklärt oder es handelte sich um Staatenlose.

50 % der untergebrachten wohnungslosen Personen waren Männer und etwa 42 % Frauen, im Vergleich zu 62 % Männern und 37 % Frauen im Vorjahr. Für 7,2 % der Fälle wurde das Geschlecht mit "unbekannt" angegeben. Im Durchschnitt waren die untergebrachten wohnungslosen Personen mit 31 Jahren am Stichtag etwas jünger als im Vorjahr (32 Jahre). Mehr als ein Drittel (38 %) der untergebrachten wohnungslosen Personen war jünger als 25 Jahre (2022: 37 %). Unverändert blieb der Anteil der untergebrachten wohnungslosen Personen im Alter von 65 Jahren oder älter (5 %).

Die wohnungslosen Personen sind in verschiedenen Haushaltskonstellationen untergebracht. Personen in Paarhaushalten mit Kindern bildeten dabei mit 31 % (114 975) die größte Gruppe. Etwa 29 % (109 080) der gemeldeten Personen waren alleinstehend, 16 % (61 165 Personen) (waren als Alleinerziehenden-Haushalte untergebracht, 9,3 %(34 595 Personen) als sonstige Mehrpersonenhaushalte und 3,6 % (13 505 Personen) als Paarhaushalte ohne Kinder (3,6 %). Für 38 740 Personen (10 %) war der Haushaltstyp unbekannt.

Im Bundesländervergleich waren im bevölkerungsreichsten Land Nordrhein-Westfalen mit 84 690 Personen die meisten Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht, gefolgt von Baden-Württemberg mit 76 510 Personen und Berlin mit 39 375 Personen. Am wenigsten untergebrachte Wohnungslose wurden zum Stichtag für das Saarland (2 805 Personen), Sachsen-Anhalt (1 980 Personen) und Mecklenburg-Vorpommern (1 195 Personen) gemeldet.

Methodische Hinweise:

Die Statistik erfasst Personen, denen zum Stichtag Räume oder Wohnungen überlassen oder Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt worden sind, ohne dass dies durch einen eigenen Mietvertrag, einen Pachtvertrag oder durch ein dingliches Recht abgesichert ist.

Zu den erfassten Personen zählen Wohnungslose, die in Not- und Gemeinschaftsunterkünften oder gegebenenfalls auch gewerblichen Unterkünften (Pensionen, Hotels, gewerbliche Gemeinschaftsunterkünfte etc.) und Normalwohnraum untergebracht sind, sofern er ihnen vorübergehend überlassen wird, ohne dass dadurch die Wohnungslosigkeit beendet wird. Dies betrifft auch Personen, die in (teil-)stationären Einrichtungen beziehungsweise im betreuten Wohnen der Wohnungslosenhilfe freier Träger untergebracht sind.

Geflüchtete werden in der Statistik berücksichtigt, wenn sie über einen positiven Abschluss des Asylverfahrens verfügen (z.B. Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz) und weiterhin untergebracht werden, weil sie zum Beispiel keinen Mietvertrag haben.

Geflüchtete aus der Ukraine, die im Schnellverfahren anhand einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder einer Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG aufgenommen wurden, sind ebenfalls in der Statistik zu berücksichtigen, wenn sie untergebracht sind und nicht über einen Mietvertrag oder Ähnliches verfügen. Personen aus der Ukraine, die bei Privatpersonen unterkommen, werden nicht in der Statistik berücksichtigt, da den beteiligten Stellen hierüber in der Regel keine Nachweise vorliegen.

Generell nicht in die Erhebung einbezogen sind Personen, die bei Freunden, Familien oder Bekannten unterkommen und Obdachlose, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben. Personen, die zwar in einer Einrichtung untergebracht sind, deren Ziel aber nicht die Abwendung von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit ist (beispielsweise Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, von Heimen für Menschen mit Behinderung, von Frauenhäusern, von Suchtkliniken oder von betreuten Wohnungen der Jugendhilfe), sind ebenfalls nicht Teil der Erhebung. Darüber hinaus werden auch solche Personen nicht in die Erhebung einbezogen, die Beratungsangebote zum Thema Wohnungslosigkeit in Anspruch nehmen, aber am Stichtag nicht untergebracht sind, und Personen, die beispielsweise aufgrund einer angedrohten Zwangsräumung von Wohnungslosigkeit bedroht, aber (noch) nicht betroffen sind.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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