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Bernau: Fingerabdrücke belegen Identität - Deutscher muss ins Gefängnis wegen Justizschulden

Archivmeldung vom 14.11.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.11.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Deutsches Reich Deutschland Reisepass Bild: Bundespolizeiinspektion Rosenheim
Deutsches Reich Deutschland Reisepass Bild: Bundespolizeiinspektion Rosenheim

Von Montag auf Dienstag (13./14. November) hat die Bundespolizei bei Grenzkontrollen auf der Staatsstraße zwischen Kufstein und Kiefersfelden einen deutschen Staatsangehörigen verhaftet, der offenkundig der Reichsbürgerszene angehört. Der Mann war zu Fuß unterwegs und wies sich mit einem Reisepass des "Deutschen Reichs" aus.

Da es sich hierbei um ein Phantasiedokument handelt, wurde er der Urkundenfälschung beschuldigt. Die Beamten brachten ihn wenig später nach Bernau ins Gefängnis. Dort wird er die nächsten Monate bleiben müssen.

Als der 32-Jährige in der Nacht nahe des Kiefersfeldener Ortseingangs kontrolliert werden sollte, ignorierte er die Bundespolizisten zunächst. Erst nach mehrfacher Aufforderung, stehen zu bleiben, hielt er an. Doch er wollte weder nähere Angaben zu seiner nächtlichen Wanderung noch zu sich selbst machen. Der von ihm ausgehändigte Pass, der ihn als Angehörigen des "Deutschen Reichs" ausweisen sollte, war zweifelsfrei nicht echt. Wegen des Verdachts der Urkundenfälschung wurde er vorläufig festgenommen.

Mithilfe seiner Fingerabdrücke konnte die Rosenheimer Bundespolizei seine Identität belegen. Damit stellte sich auch heraus, dass der gebürtige Rosenheimer mit einem Haftbefehl gesucht wurde. Demnach war er bereits 2020 vom Rosenheimer Amtsgericht wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Seine Justizschulden in Höhe von rund 9.700 Euro einschließlich Verfahrenskosten hatte er aber bislang nicht beglichen. Auch nach seiner Festnahme durch die Bundespolizei war er nicht in der Lage, die geforderte Summe zu zahlen. Daher wurde er für die vom Gericht ersatzweise festgesetzte Dauer von 132 Tagen in die Justizvollzugsanstalt Bernau eingeliefert.

Quelle: Bundespolizeidirektion München (ots)

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