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Medien: Eilantrag gegen Stuttgart 21 gestellt

Archivmeldung vom 02.07.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.07.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Anti-Stuttgart 21-Aufkleber
Anti-Stuttgart 21-Aufkleber

Der Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, das in den kommenden Wochen für das Großprojekt Stuttgart 21 abgerissen werden soll, hat beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einen Eilantrag gestellt, um den Weiterbau zumindest vorläufig zu stoppen.

Wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" meldet, macht der Eigentümer, ein Stuttgart-21-Gegner, geltend, dass ihn die bevorstehende Enteignung in seinem Grundrecht auf Eigentum verletzt. Der Planfeststellungsbeschluss, der der Entscheidung zugrunde liegt, sei rechtswidrig. Dabei zielt die Klage zum einen auf die rechtlich umstrittene Mischfinanzierung, bei der das Land rund 35 Prozent der Kosten des Projekts trägt; nach einem Ende 2010 vom Berliner Staatsrechtsprofessor Hans Meyer erstellten Gutachten ist dies verfassungswidrig. Zum anderen meint der Kläger nachweisen zu können, dass die Bahn bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit des Bahnhofs bis zuletzt geschummelt habe; nach einem neuen Gutachten seien etwa die Haltezeiten für die Züge viel zu kurz angesetzt, und intern habe das Unternehmen offenbar mit 32 Zügen pro Stunde kalkuliert, also mit deutlich weniger als offiziell angegeben. Damit handele es sich bei Stuttgart 21, so die Antragsschrift, um einen nicht gerechtfertigten "Rückbau der Kapazität".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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