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Strenge Regeln für Arbeitgeber

Archivmeldung vom 21.08.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.08.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Ethikrat will Gentests nur in Ausnahmefällen erlauben. www.tagesschau.de, berichtet

Aus dem Inhalt:

Der Nationale Ethikrat will Arbeitgebern nur in Ausnahmefällen zugestehen, von Bewerbern Gentests zu verlangen. In einer Stellungnahme des Gremiums heißt es, Untersuchungen über zu erwartende Krankheiten sollten nur dann erlaubt werden, wenn dadurch Risiken für Dritte ausgeschlossen werden könnten, wie etwa bei Piloten. Gleiches gelte für andere medizinische Methoden, die Aussagen über noch nicht ausgebrochene, aber zukünftig zu erwartende Krankheiten machen könnten.

Schärfere Regeln für Beamtenanwärter

Anders beurteilt der Ethikrat die Situation bei der Verbeamtung. Weil für den Dienstherren daraus eine Fürsorge- und Versorgungspflicht auf Lebenszeit entstehe, dürften die Auswirkungen von Krankheiten und Krankheitsanlagen stärker berücksichtig werden. Der Ethikrat schlägt vor, Krankheiten zu berücksichtigen, die innerhalb von fünf Jahren mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr 50 Prozent die Ausübung der Tätigkeit beeinträchtigen.

Restriktionen für Versicherungen angemahnt

Auch die Nutzung genetischer Daten durch Versicherungen muss nach Ansicht der Vorsitzenden des Ethikrates, Kristiane Weber-Hassemer, geregelt werden. Niemand solle von einer Versicherung zu einem Gentest gezwungen werden dürfen, sagte sie der "Berliner Zeitung". Mit diesem Thema werde sich der Rat allerdings erst später befassen.

Quelle: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID4638412_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html

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