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Berichterstattung zu Sami A. soll seine Abschiebung beinah verhindert haben

Archivmeldung vom 20.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Zeitungen: Medien in der Kritik.
Zeitungen: Medien in der Kritik.

Bild: picturepoint.photo, pixelio.de

Eine Kampagne einiger Medien gegen Sami A., einen mutmaßlichen Ex-Leibwächter Osama Bin Ladens, soll beinahe eine Abschiebung nach Tunesien verhindert haben. Das geht aus dem 22-seitigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hervor, über den der "Spiegel" berichtet. Das Gericht argumentiert in dem Dokument, auch die "teilweise sensationslüsternen" und "reißerischen" Presseberichte über den sogenannten "Gefährder" hätten dessen Risiko begründet, in Tunesien gefoltert zu werden.

Daher wollte die Kammer eine Abschiebung des Islamisten erst gestatten, wenn Tunesien dessen menschenrechtskonforme Behandlung schriftlich garantiert. Es brauche eine "individualbezogene diplomatische Zusicherung". Das nordrhein-westfälische Flüchtlingsministerium hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen laut "Spiegel" über die geplante Abschiebung mit Absicht im Dunkeln gelassen. Auf Anfrage des Gerichts, ob eine Abschiebung für den 12. Juli geplant sei, hatte das Ministerium gegenüber dem BAMF die Frage verneint. Gleichzeitig hatte es verschwiegen, dass eine Abschiebung für den Tag darauf geplant war und dem Gericht damit suggeriert, es habe noch Zeit für seine Entscheidung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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