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Streit um Missbrauchgutachten: Erzbistum Köln bot Betroffenen Bedenkzeit an

Archivmeldung vom 18.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Kindesmissbrauch in der Kirche hat eine lange Tradition - und nicht nur dort! (Symbolbild)
Kindesmissbrauch in der Kirche hat eine lange Tradition - und nicht nur dort! (Symbolbild)

Bild: qpress.de / Eigenes Werk

In der Auseinandersetzung um die Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt im Erzbistum Köln sind neue Details bekannt geworden. Das Erzbistum hatte dem damaligen Betroffenenbeirat im Jahr 2020 nach Informationen der Kölnischen Rundschau ausdrücklich eine Bedenkzeit angeboten, bevor dieser über seine Haltung zu dem bis heute nicht veröffentlichten Gutachten der Münchner Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) und das weitere Vorgehen entschied.

Die Bistumsvertreter sollten dafür in der entscheidenden Sitzung vom 29. Oktober 2020 den Raum verlassen. Der Beirat schlug diese Bedenkzeit aus und votierte mit den Stimmen aller sieben anwesenden Mitglieder dafür, das WSW-Gutachten nicht zu veröffentlichen und die Kölner Anwaltskanzlei Gercke Wollschläger einem neuen Gutachten zu beauftragen. Die Kölnische Rundschau konnte das Protokoll der Sitzung einsehen.

Das Erzbistum Köln steht wegen seiner Vorgehensweise auf dieser Sitzung unter Druck. Nach dem Protokoll betonte Hofmann zwar, dass Mängel im WSW-Gutachten "den Kardinal und ihn sehr verärgert und alarmiert" hätten. Er argumentierte aber nicht mit mangelnder Schärfe, sondern verwies auf Lücken in der Untersuchung zum Fall des später in Köln zu zwölf Jahren Haft verurteilten Priesters Hans-Bernhard U. und auf Nachprüfungen anderer Juristen. Anschließend kritisierten die Juristen Björn Gercke, Kerstin Stirner und Matthias Jahn mangelnde Präzision und Unvollständigkeit im WSW-Gutachten. Ferner informierte das Erzbistum darüber, dass Gercke bereits mit einer Neufassung begonnen habe.

Laut Protokoll folgte die Frage an die Betroffenen, "welches Vorgehen sie dem Kardinal und dem GV (Generalvikar) in Anbetracht dieser Lage rieten". Nach dem einstimmigen Votum erklärte der damalige Beiratssprecher Patrick Bauer zudem, dass ihm auch wichtig sei, die "Wut" des Beirats auf die Kanzlei WSW zum Ausdruck zu bringen. Dies erfolgte dann auch in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom Folgetag.

Das ehemalige Beiratsmitglied Karl Haucke sagte der Zeitung, er und ein weiterer Betroffener hätten nicht an der kurzfristig anberaumten Sitzung teilgenommen. Sie hätten mit Bauer über die Pressemitteilung gesprochen. "Da wurde uns immer klarer, die machen etwas mit uns."

Peter Bringmann-Henselder, der bis Anfang 2022 Sprecher des Gremiums war, betonte gegenüber der Kölnischen Rundschau, der Ausgang der Sitzung sei völlig offen gewesen. In der Öffentlichkeit werde aber ein Szenario geschildert, "das in keiner Weise dem tatsächlichen Ablauf entspricht": "Wenn also jemand die Betroffenen manipuliert und instrumentalisiert, dann sind es diejenigen, die solche Äußerungen machen."

Quelle: Kölnische Rundschau (ots)

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