GdP-Chef Freiberg beklagt Schaden für das Rechtsempfinden durch Einstellung des Mannesmann-Verfahrens
Archivmeldung vom 29.11.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDer Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, hat beklagt, dass mit der Einstellung des "Mannesmann-Verfahrens" gegen Geldzahlungen der Eindruck beim Bürger entstehe, "wer viel Geld hat, wer clevere Rechtsanwälte bezahlen kann, um Verfahren in die Länge zu ziehen, der kann ohne Urteilsspruch entkommen, gerade im komplexen Bereich der Wirtschaftsstrafverfahren".
Gegenüber der "Leipziger Volkszeitung"
(Donnerstag-Ausgabe) sagte Freiberg: "Wir sind in diesem komplexen
Bereich kaum noch in der Lage, rechtsstaatlich so zu handeln, dass
der Bürger das auch nachvollziehen kann." Es entstehe der Eindruck,
"als wäre kein gerechtes Urteil mehr möglich und das ist für das
Rechtsempfinden im Land nicht gut", meinte der GdP-Chef.
Quelle: Pressemitteilung Leipziger Volkszeitung