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Datenschützer: "Rewe verstößt eindeutig gegen Datenschutzrecht"

Archivmeldung vom 25.05.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.05.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Franz Haindl / PIXELIO
Bild: Franz Haindl / PIXELIO

Der Handelskonzern Rewe verstößt nach Ansicht von Datenschützern massiv gegen Datenschutzauflagen. Nach Recherchen von NDR Info sind alle Kunden betroffen, die an der Supermarktkasse im sogenannten Online-Lastschriftverfahren, also mit EC-Karte und Unterschrift, zahlen.

Diese Kunden müssen an der Kasse von Rewe und den ebenfalls zur Rewe-Gruppe gehörenden Penny-Märkten unter Zeitdruck eine Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe und -speicherung unterschreiben, erhalten aber weder ein Doppel dieses Papiers noch werden sie durch Aushänge aufgeklärt. Ein Sprecher der Rewe-Gruppe rechtfertigte diese Praxis gegenüber NDR Info mit Verweis auf den Umweltschutz. Aufgrund der hohen Zahl von Kundenkontakten halte das Unternehmen die Aushändigung eines Doppels der Erklärung "auch unter Kriterien der Nachhaltigkeit (...) nicht für angemessen."

Das sei "nicht nur die Krönung der Kundenunfreundlichkeit", sagte der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Thilo Weichert. Rewe verhalte sich damit auch "eindeutig rechtswidrig". Weichert wirft der Rewe-Gruppe zudem mit Blick auf ursprüngliche Absprachen zwischen Datenschützern und Unternehmen Täuschung vor: "Offensichtlich wurden wir über Neuerungen des Verfahrens nicht ansatzweise informiert. Ich habe den Eindruck, dass sich sehr viele Datenschutzbehörden an der Nase herumgeführt sehen." Bettina Gayk vom nordrhein-westfälischen Datenschutzzentrum in Düsseldorf kritisiert ebenfalls die Informationspolitik von Rewe: "Wir sind fest davon ausgegangen, dass der Kunde eine Durchschrift der Einwilligungserklärung bekommt."

Datenschützer mehrerer Bundesländer bemängelten zudem den Text der von Rewe verlangten Einwilligungserklärung, der entgegen jüngster Äußerungen des Unternehmens nicht mit den Datenschutzbehörden abgestimmt sei. Dass seine Behörde dem derzeit von Rewe verwendeten Text zugestimmt hätte, bezeichnet Manfred Ilgenfritz vom Bayrischen Landesamt für Datenschutzaufsicht als "undenkbar".

Rewe- und Penny-Kunden genehmigen mit ihrer Unterschrift unter anderem die Weitergabe ihrer Daten an ein Unternehmen für Zahlungsdienstleistungen sowie zwei Wirtschaftsauskunfteien. Die Kunden würden, so der Kieler Datenschützer Weichert, "in einer Zwangssituation an der Kasse stehend zu einer Vielzahl von Erklärungen gezwungen, die sie überhaupt nicht abschätzen können." Zudem gebe es Weichert zufolge bei einem für Rewe und zahlreiche andere Unternehmen tätigen Dienstleister "Hinweise darauf, dass die Kundendaten über längere Zeit gespeichert werden und eventuell sogar Profile erstellt werden."

Angestoßen durch die Recherchen von NDR Info wollen die Landesdatenschützer am 10. Juni über den künftigen Umgang mit dem Online-Lastschriftverfahren beraten. Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen will aktiv werden. Man prüfe, wie man gegen die Rewe Group nun vorgehen könne, sagte eine Sprecherin. Die Verbraucherschützer hatten jüngst in einem ähnlichen Fall Klage gegen die Handelskette Famila Nordost eingereicht.

Quelle: NDR Norddeutscher Rundfunk

 

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