Versicherung zahlt Hochwasserschaden am Auto
Archivmeldung vom 12.04.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.04.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Jens BrehlDer Direktversicherer Diret Line verzeichnet in der Hochwassergebieten an der Elbe und ihren Nebenflüssen eine gestiegene Zahl an Schadensmeldungen im Kfz-Bereich. Teils konnten die Fahrzeugbesitzer ihren Wagen nicht mehr rechtzeitig in Sicherheit bringen, weil sie von dem steigenden Pegelstand überrascht wurden, den Anstieg des Wassers unterschätzten oder ortsabwesend auf Reisen waren; andere blieben bei Durchkommversuchen auf überfluteten Straßen und Plätzen, besonders in Unterführungen buchstäblich auf der Strecke.
Nach Auskunft des Versicherers sind die meisten Schäden allerdings
durch die Versicherung abgesichert. Wird ein PKW bei einer
Überschwemmung überflutet, ist der Schaden in der Teilkasko gedeckt.
Bei Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges ersetzt
- gegebenenfalls abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Eine
Rückstufung im Schadensfreiheitsrabatt gibt es bei solchen Schäden
nicht. Je schneller der Schaden gemeldet wird, desto schneller und
unkomplizierter die Bearbeitung. Bei Direct Line gilt das Zeitziel
innerhalb von 24 Stunden zu regulieren, wenn alle Unterlagen vorliegen.
"Wir
haben noch keinen endgültigen Überblick über Zahl und Umfang der
Kfz-Hochwasserschäden", berichtet Direct Line-Pressesprecherin Betina
Welter, "aber wir setzen alles daran, den Hochwasseropfern unter
unseren Kunden, die jetzt ihre Schäden melden, noch vor Ostern die
Sicherheit einer Regulierung zu geben, und sogar die Anweisung der
Entschädigung hinzubekommen.“
Quelle: Pressemitteilung Banktip.de