Balkon ist kein Abschussort für Feuerwerk
Archivmeldung vom 15.12.2010
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtBalkone und Loggien sind kein geeigneter Ort für das Abfeuern von Silvesterraketen. Darauf verweist der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern). Die Gefahr, brennbare Außenwände oder Nachbarwohnungen zu treffen, sei zu groß.
Wer das neue Jahr mit einem Feuerwerk begrüßen möchte, sollte sich einen geeigneten Ort für das Abfeuern von Silvesterraketen suchen. Balkone und Loggien kommen für diesen Zweck nicht in Frage. Da ein Fehlstart von Raketen und Krachern nie ausgeschlossen werden kann, muss beim Abbrennen ein Platz gewählt werden, von dem aus fehlgehende Feuerwerkskörper aller Voraussicht nach keinen Schaden anrichten können, urteilte das AG Berlin-Mitte (Az.: 25 C 177/01).
Um böse Überraschungen für die eigene Wohnung zu vermeiden, ist es ratsam, schon vor dem Feuerwerk brennbare Gegenstände von Balkon oder Terrasse zu entfernen. Auch Dachluken und -fenster sollten geschlossen werden.
Sorgfaltspflicht auch in der Wohnung
Vor Mitternacht gehört für Viele ein Tischfeuerwerk zum Pflichtprogramm. Hier sind feuerfeste Unterlagen angebracht. Ein ausreichender Abstand sollte zu leicht brennbaren Materialien wie Luftschlangen und dem Weihnachtsbaum eingehalten werden.
Quelle: dW Bayern