Polizei-Gewerkschafter Jörg Radek: "Querdenken missbraucht die Versammlungsfreiheit dazu, die staatlichen Regeln zu unterlaufen"
Archivmeldung vom 04.12.2020
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Freigeschaltet durch André OttDer stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jörg Radek, kritisiert im journalist-Interview die Veranstalter der sogenannten Querdenken-Demos. "Mit Querdenken tritt ein Veranstalter auf, der die Versammlungsfreiheit dazu missbraucht, die staatlichen Regeln zu unterlaufen", sagt Radek im Interview mit dem Medienmagazin journalist.
"Querdenken lädt zwar Gruppen wie Reichsbürger und Hooligans ein, dabei zu sein, entzieht sich aber der Verantwortung, wenn die dann provozieren", so der Polizeigewerkschafter. Jörg Radek sieht in dem Vorgehen der Querdenken-Veranstalter eine bewusste Provokation. "Eigentlich soll das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ja eine Bühne für die Meinungsfreiheit schaffen. Aber dieser Veranstalter will gar nicht, dass die freie Presse über seine Versammlungen berichtet, sondern es geht darum zu provozieren, damit die Staatsmacht massiv auftritt. Es soll so aussehen, dass sich Presse und Polizei gemein machen."
Journalist*innen werden bei diesen Demonstrationen immer wieder bei ihrer Arbeit behindert und bedroht. Auch die Polizei steht dabei in der Kritik, weil sie Medienvertreter etwa bei der Querdenken-Demonstration in Leipzig Anfang November nicht genügend geschützt habe. Jörg Radek spricht in diesem Zusammenhang von einem "schwierigen Balanceakt": "Wir wollen die Versammlungsfreiheit sicherstellen und gleichzeitig die freie Berichterstattung ermöglichen."
Die Forderungen nach besserem Schutz von Pressevertretern durch die Polizei sieht Jörg Radek kritisch: "Wir wären zur Wahrung der Pressefreiheit dazu verpflichtet, den Schutz von Journalisten zu übernehmen. Aber über das Bild, das sich dann ergibt, muss man sich im Klaren sein." Trotzdem regt Radek an, dass "wir das Sicherstellen körperlicher Unversehrtheit der Berichterstatter neu denken sollten".
Dabei appelliert der Polizeigewerkschafter auch an die Verantwortung der Versammlungsbehörden, die Auflagen so formulieren müsse, dass die freie Berichterstattung garantiert wird. "Die Versammlungsbehörden sollten Veranstalter darauf hinweisen, dass eine Demo notfalls aufgelöst wird, wenn Journalisten bei ihrer Arbeit behindert werden", so Radek im journalist.
Quelle: journalist - Das Medienmagazin (ots)