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Hartz-IV-Sanktionen treffen Männer doppelt so häufig

Archivmeldung vom 30.08.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.08.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Hartz IV Sanktionen: Staatlich beauftragte Streichung von lebensnotwendigen Geldern.
Hartz IV Sanktionen: Staatlich beauftragte Streichung von lebensnotwendigen Geldern.

Bild: NicoLeHe / pixelio.de

Männlichen Hartz-IV-Empfängern wird doppelt so oft wegen Pflichtverletzungen das lebensnotwendige Geld gekürzt wie Frauen. Das geht aus Daten der Bundesagentur für Arbeit hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegen.

Durchschnittlich 91.000 Männer und 44.000 Frauen mussten demnach im ersten Quartal des Jahres 2017 Sanktionen hinnehmen. "Frauen halten sich eher an die Regeln als Männer", sagte ein Sprecher der Bundesagentur. Er betont, dass 95 Prozent der Menschen sich grundsätzlich an die "Spielregeln" hielten und Meldepflichten sowie Vereinbarungen der Jobcenter beachteten.

Die Gesamtzahl der Personen, die mit Sanktionen leben müssen, wächst dennoch: Sie stieg von durchschnittlich 131.000 im Jahr 2015 auf 134.000 im Folgejahr und auf 135.000 im ersten Quartal dieses Jahres an. Sanktionen dauern im Regelfall drei Monate an.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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