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Über 3 Millionen Schutzsuchende zum Jahresende 2022 in Deutschland

Archivmeldung vom 30.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Statistisches Bundesamt

Zum Jahresende 2022 waren in Deutschland rund 3,08 Millionen Menschen als Schutzsuchende im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg die Zahl der registrierten Schutzsuchenden gegenüber dem Vorjahr um 1,14 Millionen Personen. Dieser höchste Zuwachs innerhalb eines Berichtsjahres seit Beginn der Statistik im Jahr 2007 ist auf die Fluchtmigration aus der Ukraine zurückzuführen: Infolge des russischen Angriffskriegs suchten Ende 2022 rund 1,01 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer Schutz in Deutschland. Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten.

In Bezug auf ihren Schutzstatus verfügten Ende 2022 mit rund 2,25 Millionen Personen der Großteil der Schutzsuchenden über einen humanitären Aufenthaltstitel und damit über einen anerkannten Schutzstatus. Der häufigste Status in dieser Gruppe war dabei der vorübergehende Schutz gemäß der sogenannten "Massenzustrom-Richtlinie" der Europäischen Union (EU-Richtlinie 2001/55/EG). Diesen Schutzstatus hatten insgesamt 724 000 Personen inne, darunter waren 703 000 ukrainische Schutzsuchende. Am zweithäufigsten war der Status als anerkannter Flüchtling nach der Genfer Konvention (574 000 Personen, darunter 299 000 syrische Schutzsuchende). 570 000 Personen, darunter 271 000 Ukrainerinnen und Ukrainer, waren Ende 2022 mit einem offenen Schutzstatus registriert. Das heißt, über ihr Schutzgesuch war noch nicht rechtskräftig entschieden worden. 255 000 Schutzsuchende waren zum Jahresende 2022 nach einer Ablehnung im Asylverfahren oder nach Verlust ihres Schutzstatus mit abgelehntem Schutzstatus registriert und damit ausreisepflichtig. Darunter waren 219 000 Personen mit einer Duldung.

Hoher Anteil von Mädchen und Frauen unter den ukrainischen Schutzsuchenden

Die 1,01 Millionen ukrainischen Schutzsuchenden machten rund ein Drittel aller zum Jahresende in Deutschland registrierten Schutzsuchenden aus. Davon waren 960 000 im Jahr 2022 erstmals nach Deutschland eingereist. Ein Drittel (33 %) der ukrainischen Schutzsuchenden waren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, knapp zwei Drittel (64 %) waren Menschen im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und 64 Jahren. Damit gab es unter den ukrainischen Schutzsuchenden anteilig etwas mehr Minderjährige und etwas weniger Personen im erwerbsfähigen Alter als in der Gesamtheit aller Schutzsuchenden (30 % Minderjährige, 69 % Personen im erwerbsfähigen Alter).

Mit einem Anteil von knapp zwei Drittel (64 %) war der Anteil der Mädchen und Frauen unter den ukrainischen Schutzsuchenden deutlich höher als unter den Schutzsuchenden insgesamt, von denen nur knapp die Hälfte (47 %) weiblich waren.

Zahl afghanischer und türkischer Schutzsuchender steigt deutlich gegenüber dem Vorjahr

Neben ukrainischen Schutzsuchenden waren 2,1 Millionen Schutzsuchende anderer Nationalitäten im AZR registriert. Ende 2021 hatte die Gesamtzahl aller Schutzsuchenden noch bei 1,94 Millionen Personen gelegen. Neben Ukrainerinnen und Ukrainern waren die meisten Schutzsuchenden Ende 2022 syrische (674 000 Personen), afghanische (286 000), irakische (211 000) oder türkische (101 000) Staatsangehörige. Zusammengenommen stellten diese fünf Staatsangehörigkeiten fast drei Viertel der Schutzsuchenden.

Nachdem die Zahl afghanischer Schutzsuchender bereits im Jahr 2021 im Zuge der Machtübernahme durch die Taliban gestiegen war (+11 % oder +24 000 Personen gegenüber dem Vorjahr), stieg sie im Jahr 2022 um weitere 19 % oder 47 000. Bei türkischen Schutzsuchenden war der prozentuale Anstieg mit +35 % noch größer (+26 000 Personen). Russische Staatsangehörige stellten mit 69 000 Personen die siebtgrößte Gruppe der Schutzsuchenden, gegenüber 2021 stieg ihre Zahl um 9 % oder 5 900 Personen.

Stadtstaaten mit höchsten Anteilen Schutzsuchender an der Bevölkerung

Gemessen an der Bevölkerung der Bundesländer lebten Ende 2022 die meisten Schutzsuchenden in den Stadtstaaten Bremen (6,3 % der Bevölkerung), Hamburg (4,8 %) und Berlin (4,8 %). Am niedrigsten waren die Anteile in Bayern (2,8 %), Brandenburg (2,8 %) und Mecklenburg-Vorpommern (2,9 %). Die meisten ukrainischen Schutzsuchenden bezogen auf die Bevölkerung lebten in Hamburg und Bremen (je 1,5 %), die meisten syrischen Schutzsuchenden im Saarland (2,4 %), gefolgt von Bremen (2,0 %).

Interaktive Karte zeigt Verteilung Schutzsuchender auf regionaler Ebene

Auch auf der Kreisebene waren unterschiedliche regionale Verteilungen zu verzeichnen: Der Kreis mit den meisten ukrainischen Schutzsuchenden war die Stadt Baden-Baden (knapp 3,3 % der Bevölkerung). Der Anteil syrischer Schutzsuchender war in Salzgitter in Niedersachsen (3,9 %) und Herne in Nordrhein-Westfalen (3,5 %) am höchsten. Die interaktive Karte "Migration - Integration - Regionen" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes bietet weitere anschauliche Informationen zur regionalen Verteilung der Schutzsuchenden.

Methodische Hinweise:

Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten.

Zu ihnen zählen Personen,

a) die sich zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland aufhalten, wobei über ihr Schutzgesuch noch nicht rechtskräftig entschieden wurde (Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus),

b) denen ein befristeter oder unbefristeter Aufenthaltstitel aus dem humanitären Bereich des Aufenthaltsgesetzes anerkannt wurde (Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus),

c) die sich nach einer Ablehnung im Asylverfahren oder nach Verlust des humanitären Aufenthaltstitels in Deutschland aufhalten (Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus).

Im Kontext des russischen Angriffs auf die Ukraine werden zum Stichtag 31. Dezember 2022 zwei weitere Personengruppen berücksichtigt:

d) Ukrainische Staatsangehörige, die seit dem 24. Februar 2022 eingereist sind und eine Fiktionsbescheinigung (Bescheinigung, dass ein Aufenthaltstitel beantragt wurde) erhalten haben, werden als Personen mit offenem Schutzstatus gezählt.

e) Ukrainische Staatsangehörige, die seit dem 24. Februar 2022 eingereist sind und einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt haben, werden als Personen mit offenem Schutzstatus gezählt.

Detaillierte Informationen zur Definition der Schutzsuchenden enthält ein ausführliches Glossar. Weitere Details zur Datenqualität und zur korrekten Interpretation der Zahlen aus dem AZR, zum Beispiel im Vergleich zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, bietet der Qualitätsbericht.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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