Ebay schränkt Handel mit Elfenbein ein
Archivmeldung vom 29.05.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.05.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Internetauktionshaus Ebay lässt ab heute die Versteigerung von Elfenbein und Elfenbeingegenständen nur noch zu, wenn die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen nachgewiesen wird. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel begrüßte, dass Ebay nun ausdrücklich die Einhaltung des Artenschutzrechtes von seinen Kunden einfordert. "Das ist ein Erfolg für den Artenschutz.
Ich würde mich freuen, wenn Internetkunden hierdurch zu einem bewussteren Umgang mit artengeschützten Tieren und Pflanzen gelangen", sagte Gabriel. Ebay reagiert damit auf wiederholte Vorwürfe aus der Öffentlichkeit, der anonyme Internethandel biete ein Schlupfloch für den illegalen Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten.
Der anonyme Internethandel erschwert es den Behörden, die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen beim Handel mit bedrohten Arten zu kontrollieren. Für den Verkauf von Elfenbein und Elfenbeingegenständen, aber auch für den Handel mit Produkten anderer vom Aussterben bedrohter Arten, beispielsweise Ozelotmäntel, Präparate von Greifvögeln und Eulen, Felle von Braunbär, Leopard oder Jaguar, ist eine Vermarktungsgenehmigung erforderlich, die bei den Naturschutzbehörden der Länder oder vom Bundesamt für Naturschutz beantragt werden kann. Ausgenommen von dieser Regelung sind Antiquitäten.
In den letzten Jahren hat Ebay in Zusammenarbeit mit den Artenschutzbehörden
des Bundes und der Länder verstärkt die Auktionsangebote nach unzulässigen
Angeboten geschützter Tiere und Pflanzen kontrolliert. Zusätzlich wurden in die
Hinweise für die Anbieter umfangreiche Informationen zum Artenschutz
aufgenommen. "Die neuen, strengen Regelungen für die Angebote von Elfenbein sind
ein Resultat der guten Kooperation zwischen Ebay, dem Bundesamt für Naturschutz
und den Landesbehörden", so Hartmut Vogtmann, Präsident des Bundesamtes für
Naturschutz (BfN). Durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen sind
inzwischen rund 5000 bedrohte Tier- und ca. 28.000 Pflanzenarten geschützt. Das
Übereinkommen beschränkt den Handel mit diesen Arten.
Quelle: Pressemitteilung BMU