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Polizei hat zu wenig Videoräume für Verhörform mit Ton und Bild

Archivmeldung vom 20.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Polizeischild (Symbolbild)
Polizeischild (Symbolbild)

Bild: Georg Sander / pixelio.de

Viele Polizeidienststellen sind nicht darauf vorbereitet, dass ab Januar die Videovernehmung von Tatverdächtigen bei bestimmten Delikten, etwa Tötungsfällen, zwingend vorgeschrieben sein wird. Zwar verfügten alle Bundesländer über Vernehmungsräume mit entsprechenden Anlagen, oft aber nur in geringer Zahl, berichtet der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe.

In Hessen etwa gebe es derzeit zwölf solcher Räume, im Kriminalitätsbrennpunkt Frankfurt aber nur einen, kritisierte Dirk Peglow vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK). In Berlin seien ab Januar 34 Videoanlagen im Einsatz, Schleswig-Holstein melde eine für jede der 27 Dienststellen seiner Kriminalpolizei, berichtet das Nachrichtenmagazin weiter. So weit sind andere Länder noch nicht: Das bayerische Innenministerium erklärte zwar, "unsere Polizeipräsidien verfügen über entsprechende Ausstattungen", nach Gewerkschaftsangaben fehlen solche Vernehmungsräume aber in der Fläche.

Um den Bedarf zu decken, setzten viele Länder auf mobile Anlagen, die aber frühestens im Laufe des kommenden Jahres ausgeliefert würden, berichtet der "Spiegel". Das niedersächsische Innenministerium teilte mit, es wolle erst einmal den Bedarf abwarten, bevor über die Gesamtanzahl an Geräten entschieden werde. Gewerkschafter Peglow sieht eine Reihe ungeklärter Fragen mit den "audiovisuellen Aufzeichnungen": Zum einen scheuten sich manche Beamte, bei der Vernehmung gefilmt zu werden, zudem sei ungeklärt, ob auch Dolmetscher und Rechtsanwälte zu sehen sein müssten, sagte Peglow dem "Spiegel". Zudem befürchtet er, dass bei Ermittlungen etwa im Bereich der Organisierten Kriminalität solche Videos im Internet auftauchen und Verfahrensbeteiligte gefährden könnten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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