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Zwölf Stämme: Oberlandesgericht rügt Verzögerungen des Amtsgerichts Nördlingen

Archivmeldung vom 21.04.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.04.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Das Oberlandesgericht München, 30. Senat, hat mit verschiedenen Entscheidungen vom 20.04.2015 die zögerliche Verfahrensgestaltung des Amtsgerichts Nördlingen kritisiert, berichtet Rechtsanwalt Michael Langhans. Er vertritt die Familien der Gemeinschaften in Klosterzimmern und in Wörnitz vor den Amtsgerichten Ansbach und Nördlingen.

Langhans schreibt in seiner Mitteilung weiter: "Zwar sieht der 30. Senat eine Begutachtung der Kinder heute als schon bzw. noch zulässig an, gleichzeitig drückt man aber seine Verwunderung aus, warum die notwendigen Maßnahmen nicht bereits im Dezember 2013 (!) ergriffen wurden. Die bisherige Argumentation des Amtsgerichts und des Jugendamtes, dass die Eltern an jeglicher Verzögerung schuld seien, ist damit widerlegt.
Parallel zu dem Gutachten wird das Amtsgericht, so das Oberlandesgericht, unverzüglich die weiteren nach §26 FamFG von Amts wegen erforderlichen, umfangreichen Ermittlungen, v.a. die Anhörung von Zeugen, durchzuführen haben. Das Amtsgericht, so das Oberlandesgericht weiter, kann seine Verpflichtung zur Amtsermittlung nicht alleine auf den Sachverständigen deligieren.

Dies ist endlich, nach 18 beinahe untätigen Monaten, ein erster Schritt hin zu einem fairen Verfahren. Es versteht sich von selbst, dass ein Gericht alle erdenklichen Beweismittel erheben und in seiner Entscheidung in Betracht ziehen muss. Umso verstörender ist es, dass ein Oberlandesgericht auf diesen rechtsstaatlichen Grundsatz gesondert und explizit hinweisen muss. Alleine dass das Oberlandesgericht so deutliche Worte finden muss, spricht Bände."

Quelle: Rechtsanwalt Michael Langhans

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