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Streit um kugelsichere Polizeihelme

Archivmeldung vom 13.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Ops-Core-Helme - Kugelsicher (Symbolbild)
Ops-Core-Helme - Kugelsicher (Symbolbild)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Kauf kugelsicherer Schutzhelme hat zu erbittertem Streit zwischen dem Bundespolizeipräsidium und seinen Beamten geführt.

Das berichtet der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe. Grund sind bizarre Äußerungen des Präsidiums über den Zweck solcher Helme, von denen sich viele Beamte in ihrer Menschenwürde verletzt fühlen. Der Helm, so die Polizeiführung, diene nicht dem Schutz des Beamten, sondern deren Einsatzfähigkeit: "Oberstes Ziel" sei die "Einsatzbewältigung". "Sollte der Beamte dabei am Leben bleiben, wird dies als positiver Nebeneffekt mitgenommen."

Weil ein Helm folglich nicht dem Arbeits- und Gesundheitsschutz diene, habe der Personalrat bei der Beschaffung kein Mitspracherecht. Die Personalvertretung klagte daraufhin beim Verwaltungsgericht Potsdam - und verlor. In der nächsten Instanz wurde das Urteil kassiert, die Polizeiführung zieht jetzt vor das Bundesverwaltungsgericht. Personalratsvorsitzender Martin Schilff von der Gewerkschaft der Polizei forderte das Bundespolizeipräsidium auf, die umstrittenen Äußerungen zurückzunehmen. Die Entscheidung für die Ausrüstung der Bundespolizei mit Spezialhelmen geht zurück auf den Anschlag islamistischer Terroristen 2015 auf das Satiremagazin "Charlie Hebdo" in Paris, bei dem zwölf Menschen ums Leben kamen. Die Täter waren mit Kalaschnikows ausgerüstet, denen die Polizei kaum etwas entgegenzusetzen hatte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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