Bundeskartellamt stellt Untersuchung gegen IP Deutschland gegen Zahlung eines Bußgelds ein
Archivmeldung vom 05.10.2007
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDas Bundeskartellamt stellt die Untersuchungen gegen die IP Deutschland gegen Zahlung von 96 Millionen Euro ein. Der Vergleich wurde heute geschlossen, nachdem das Bundeskartellamt den Fernsehwerbemarkt und insbesondere die Vertragsgestaltung zwischen Mediaagenturen und Vermarktern untersucht hatte. Das Kartellamt ist zu der Auffassung gelangt, dass die seit Jahren über die TV-Branche hinaus üblichen sogenannten "Share Deals" wettbewerbswidrig sind.
Martin Krapf, Geschäftsführer IP Deutschland: "Wir sind ausschließlich aus einem Grund auf diesen Vergleich eingegangen: Wir brauchen Planungssicherheit für alle Beteiligten. Sowohl Kunden und Agenturen als auch die durch uns vermarkteten Medien müssen sich auf die Vereinbarungen, die für 2008 geschlossen werden, verlassen können. Einen jahrelangen Rechtsstreit und die damit verbundenen Unsicherheiten können und wollen wir uns nicht leisten."
Bereits im August 2007 hatte die IP Deutschland angekündigt, dass für die Buchungssaison 2008 keine Share Deals mehr abgeschlossen werden. Die neue Angebotsstruktur, die in den nächsten Wochen bei Werbekunden und Agenturen vorgestellt wird, basiert im Wesentlichen auf Volumenrabatten, die entweder zwischen der IP Deutschland und dem Werbekunden direkt oder dem Vermarkter und der Mediaagentur verhandelt werden.
Quelle: Pressemitteilung IP Deutschland